Die Lufthansa-Tochter CityLine hat am 16. April 2026 überraschend den Betrieb eingestellt. Dies betrifft insbesondere die Regionalmarke, deren Flugzeuge nun am Boden bleiben. Für Verbraucher, die individuell gebuchte Flüge bei CityLine erworben haben, stellt sich die Frage: Was sind meine Rechte?

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Bei Stornierungen müssen die Ticketkosten rückerstattet oder frühestmögliche Beförderungen angeboten werden. Wenn die Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Abflug erfolgt, haben die Reisenden zudem einen Anspruch auf pauschalierte Ausgleichszahlungen, die je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro liegen können. Bei Pauschalreisen mit CityLine können die Ansprüche auch direkt gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Es wird empfohlen, sich direkt an CityLine zu wenden, da das Unternehmen voraussichtlich weiterhin existiert. Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale kann in dieser Situation hilfreich sein.

Rechte der Reisenden

Die Rechte der Reisenden sind in der EU-Fluggastrechteverordnung klar geregelt. Bei Flugannullierungen ist die Airline verpflichtet, eine alternative Beförderung anzubieten oder den Flugpreis zu erstatten. Stehen Reisenden aufgrund von Verspätungen oder Annullierungen zusätzliche Kosten wie Mahlzeiten oder Hotelunterbringung zu, hängt dies stark von der Information über die Annullierung und den angebotenen Alternativflügen ab. Auch hier gilt, dass außergewöhnliche Umstände wie Wetter oder Sicherheitsvorkehrungen die Ansprüche der Reisenden beeinflussen können.

Wer bei der Airline Ansprüche geltend machen möchte, sollte beachten, dass dies schriftlich erfolgen muss. Bei beschädigtem, verlorenem oder verspätetem Gepäck gilt eine Haftungshöchstgrenze von 1.590 Euro. Zudem ist es wichtig, dass die Ansprüche direkt an die Airline gerichtet werden, insbesondere wenn die Buchung über ein Online-Portal erfolgte. Informationen zu den Ansprüchen und Musterbriefe sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale verfügbar.

Schlichtungsstellen und weitere Informationen

Wenn Ansprüche innerhalb von zwei Monaten abgelehnt werden, können Reisende die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr kontaktieren. Diese Schlichtung ist kostenlos und bietet eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand zu einer Lösung zu kommen. Zudem gibt es ab März 2025 die Möglichkeit, digital über Mein Justizpostfach bei bestimmten Amtsgerichten Klage einzureichen.

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In Zeiten, in denen Flugreisen oft mit Unannehmlichkeiten wie Verspätungen und beschädigtem Gepäck verbunden sind, ist es entscheidend, dass Reisende ihre Rechte kennen und durchsetzen. Die Verbraucherzentrale und die digitalen Angebote des Bundesministeriums der Justiz können dabei eine wertvolle Unterstützung bieten.

Für weitere Informationen zu den Rechten der Reisenden und zu möglichen Entschädigungen, besuchen Sie bitte die Webseite der Bundesregierung.