Die Nutzung elektronischer Rechnungen ist derzeit ein heißes Thema, insbesondere für Kleinunternehmen, die oft vor der Herausforderung stehen, sich an neue Vorschriften anzupassen. In Vietnam hat die lokale Steuerbehörde klargestellt, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500 Millionen VND nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen zu verwenden. Diese Regelung, die in den Dekreten Nr. 70/2025/ND-CP und Nr. 68/2026/ND-CP verankert ist, bietet kleinen Gewerbebetrieben die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie elektronische Rechnungen einsetzen möchten. Viele dieser Unternehmen haben sich jedoch bereits registriert und sind von den Steuerbehörden zur Nutzung elektronischer Rechnungen zugelassen worden, um mehr Transparenz und Professionalität zu gewährleisten.
Besonders interessant ist, dass die Steuerbehörde am 17. April 2026 eine Richtlinie erlassen hat, die es Kleinunternehmen gestattet, weiterhin elektronische Rechnungen zu verwenden, wenn sie dies wünschen. Diese Flexibilität ist entscheidend für die Unternehmen, da sie nicht verpflichtet sind, die Steuerbehörden über zusätzliche Anforderungen zu informieren. Die Verwaltung und Verwendung dieser Rechnungen erfolgt weiterhin gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Überblick über die E-Rechnung in Deutschland
Auf der anderen Seite des Globus, in Deutschland, wird die E-Rechnung ebenfalls immer relevanter. Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich verpflichtend. Diese Maßnahme soll die Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft fördern und Prozesse im Rechnungswesen vereinfachen. Dabei werden doppelte Arbeitsgänge und Fehler vermieden, was sowohl für Rechnungsaussteller als auch für -empfänger erhebliche Einsparpotenziale birgt.
Die gesetzlichen Änderungen, die ein neues Meldesystem zur elektronischen Meldung von Rechnungsangaben an die Finanzverwaltung einführen, sind bereits in Planung. Ab dem genannten Datum müssen E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, wobei einfache PDFs nicht mehr als E-Rechnungen gelten. Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen, wenn sie an andere Unternehmer Leistungen erbringen. Ausnahmen bestehen jedoch für Kleinunternehmer und bestimmte Dienstleistungen.
Die Herausforderungen und Chancen
In beiden Ländern ist die Implementierung der E-Rechnung ein Schritt in die richtige Richtung, birgt jedoch auch Herausforderungen. Die Steuerbehörden in Vietnam haben praktische Schwierigkeiten dokumentiert und an die zuständigen Behörden gemeldet, um die Vorschriften zu verbessern. Die deutschen Regelungen sehen Übergangsfristen bis Ende 2026 vor, um den Unternehmen die Anpassung zu erleichtern.
Ein weiterer Aspekt, der sowohl in Vietnam als auch in Deutschland von Bedeutung ist, ist die Aufbewahrungspflicht für elektronische Rechnungen, die in beiden Ländern acht Jahre beträgt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben im strukturierten Teil der E-Rechnungen enthalten sind. Unternehmen müssen also gut organisiert sein, um dieser Pflicht nachzukommen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung elektronischer Rechnungen sowohl in Vietnam als auch in Deutschland eine spannende Entwicklung darstellt. Während in Vietnam die Flexibilität der Nutzung im Vordergrund steht, treibt Deutschland die Digitalisierung voran und setzt auf klare Vorgaben. Unternehmen, die sich rechtzeitig auf diese Veränderungen einstellen, können von den Vorteilen der elektronischen Rechnungsstellung profitieren und ihre Prozesse optimieren.
Für weitere Informationen zu den Regelungen zur E-Rechnung in Deutschland und den damit verbundenen Änderungen, können Sie die offiziellen Seiten des Bundesfinanzministeriums besuchen. Auch die Haufe-Seite bietet umfassende Informationen zur Thematik.