Versicherung

Kfz-Versicherung: Stichtag für Wechsel nicht verpassen – Tipps von Finanzexperten

Darauf sollten Sie im November achten: Der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung steht bevor. Den neuen Personalausweis abholen, soll einfacher werden. Ältere Handys können nun auch Warn-SMS im Katastrophenfall empfangen. Ein neues Einwanderungsgesetz soll helfen, mehr Fachkräfte einstellen zu können. Und es gibt noch mehr Neues.

Kfz-Versicherung: Stichtag für Wechsel nicht verpassen

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss seinen Vertrag bis zum 30. November kündigen – fristgerecht einen Monat vor Ablauf des Vertrages. Das gilt zumindest für die meisten Versicherten, denn oft werden die Verträge zum Jahresbeginn abgeschlossen.

Doch wie bei jeder Regel, gibt es auch hier eine Ausnahme. Erhalten Sie von Ihrem Versicherer erst nach dem Stichtag Post, in der eine Beitragserhöhung angekündigt wird, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie haben dann wieder einen Monat Zeit, Ihrem Versicherer zu kündigen.

Warnung vor Katastrophen per SMS auch bei älteren Handys

Im Falle einer Katastrophe, eines Großbrandes oder einer Unwetterlage will das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Handynutzer per SMS über die Gefahren informieren. Die potenzielle Reichweite ist enorm: 68 Millionen Menschen in Deutschland besitzen ein Handy. Für die Übermittlung der Nachricht wird keine Telefonnummer benötigt, auch ist dafür keine App erforderlich – Cell-Broadcasting soll dies ermöglichen. Am 8. Dezember 2022 gab es dazu einen ersten bundesweiten Testlauf. Doch nicht alle Handys empfingen die Nachricht auch, viele ältere Geräte wurden nicht erreicht.

Hier wird ständig nachgefeilt: „Alle an der Einführung und dem Betrieb von Cell Broadcast Beteiligten arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung von Cell Broadcast mit dem Ziel, die Anzahl empfangsfähiger Geräte zu erhöhen“, erklärt ein Sprecher des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf MDR-Nachfrage. Nächster Schritt: Bis zum 23. November sollten Warnungen auch über den gesonderten Broadcast-Kanal 919 verschickt werden können, der auch von älteren Handys empfangen wird.

Personalausweis und Reisepass einfacher beantragen

Ab dem 1. November soll es möglich sein, neu ausgestellte Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel an Dokumentenausgabeautomaten abzuholen und sich damit einen weiteren Termin und den Weg zur Behörde zu sparen. Allerdings wird diese Option nicht überall wählbar sein. Es sollte also vorher geschaut werden, ob das zuständige Amt dies auch anbietet und über derartige Automaten verfügt. Ist dies so, soll es reichen, den PIN-Brief, der vor der Ausgabe am Automaten an den Antragsteller zugesendet wird, digital zu bestätigen. Dies kann gemacht werden unter anderem per Mail, am Automaten oder per SMS, hat das Bundesinnenministerium auf MDR-Nachfrage erklärt.

„Nicht verpassen: Rabatt-Tage im Handel

Echte Rabatte gab es früher nur zweimal im Jahr: im Sommer- und Winterschlussverkauf. Jahrzehntelang räumten Händler an zwei festgelegten Terminen im Jahr ihre Lager leer, um Platz für neue Ware zu schaffen. Seit 2004 sind Rabatte das ganze Jahr über erlaubt – und klassische Schlussverkäufe keine so großen Spar-Highlights mehr. Dafür haben sich viele andere Rabatt-Tage etabliert: jetzt im November vor allem der Black Friday (24.11.) und der Cyber Monday (27.11.). Aber auch der Singles Day macht immer mehr von sich reden. Dieses Jahr fällt er auf den 11. November.

Verbraucherschützer raten Schnäppchenjägern, bereits im Vorfeld zu schauen, wie viel die Produkte bei den Anbietern kosten und ob der Preis dann wirklich günstiger ist. Vorsicht geboten ist auch vor Fake-Shops. Geprüft werden sollte daher das Impressum des Händlers. Hier ist auch der Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen eine gute Adresse.

Ausländische Fachkräfte leichter in den Arbeitsmarkt integrieren

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ soll bürokratische Hürden abbauen und somit mehr ausländischen Fachkräften den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland ermöglichen. Am 18. November tritt es in Kraft. Für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit Hochschulabschluss gelten dann unter anderem geringere Verdienstgrenzen für die „Blaue Karte“, welche Grundlage ist, um dann den Job anzunehmen. Zudem wird die Liste der Berufe erweitert, für die eine Blaue Karte überhaupt vergeben wird. IT-Spezialisten mit entsprechender Praxiserfahrung im Job können diese dann auch ohne Berufsabschluss bekommen. Qualifikationen aus dem Ausland sollen leichter anerkannt werden.

Als weiteres Mittel, um mehr Fachkräften aus dem Ausland den Weg in Jobs in Deutschland zu ebnen, wird auch die sogenannte Chancenkarte eingeführt, die nach Erfüllung von für den Arbeitsmarkt wichtige Kriterien vergeben wird und die Jobsuche in Deutschland erlaubt. Voraussetzung: Der Lebensunterhalt wird selber finanziert und ist gesichert.

Quelle: Gemäß einem Bericht von www.mdr.de

Den Quell-Artikel bei www.mdr.de lesen

Zum Artikel

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert