selbstfahrenden

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    Versicherung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Karl Wutz klärt auf

    Gemäß einem Bericht von www.mittelbayerische.de, selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Stapler und andere, können in die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) mitversichert werden, wenn ihre Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h liegt. Doch sobald diese Maschinen schneller als 20 km/h fahren, wird es komplizierter. Es hängt von ihrem Einsatzgebiet ab, ob sie in die Betriebshaftpflichtversicherung oder…