Gemäß einem Bericht von www.hna.de, geht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg juristisch gegen die irreführende Werbung mit Preisvorteilen im Handel vor. Es werden Aldi, Lidl, Edeka Südwest und Netto wegen der Werbung mit Preisreduzierungen verklagt.
Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass einige Angebote der Händler eher Marketing-Tricks seien, die Verbraucher glauben lassen, ein Schnäppchen zu machen, obwohl dies eigentlich nicht der Fall ist. Unter anderem wird Aldi Süd vorgeworfen, mit prozentualen Preisermäßigungen zu werben, ohne den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage für die beworbene Ware anzugeben. Ähnliche Vorwürfe richten sich auch gegen Lidl und Edeka.
Die Verbraucherschützer behaupten, dass die angegebenen Preisvorteile nicht realistisch seien und Verbraucher getäuscht würden. Beispielsweise wurde in einem Fall Bananen mit einem scheinbaren Preisvorteil beworben, bei dem jedoch der tatsächliche Sparpreis zweifelhaft war.
Die juristischen Prozesse sollen Grundsatzfragen zur neuen Preisangabenverordnung klären, die seit dem 28. Mai 2022 Anbieter verpflichtet, den niedrigen Preis der letzten 30 Tage für beworbene Waren anzugeben. Die Verhandlung am Landgericht Düsseldorf wird erwartet.
Die Auswirkungen auf den Markt könnten bedeutend sein, da Verbraucher möglicherweise ihr Vertrauen in die Werbung der genannten Händler verlieren. Es könnte letztendlich zu einem Rückgang des Vertrauens und der Kundenbindung führen. Verbraucher könnten auch dazu angehalten sein, kritischer zu vergleichen und dadurch zu einem veränderten Einkaufsverhalten führen. Die Unternehmen selbst könnten durch mögliche Imageverluste und rechtliche Konsequenzen negativ beeinflusst werden. Somit ist es wichtig, dass Unternehmen transparent und ehrlich mit ihren Preisangeboten umgehen, um das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten.
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