
Ein bedeutendes Urteil des Landgerichts Köln sorgt für Aufsehen in der Versicherungsbranche. Wie ASSCompact berichtet, muss ein Versicherer die volle Versicherungssumme in Höhe von 1.030.000 Euro zahlen. Der Hintergrund des Falls ist ein Unfall, der beim Auskranen einer Motoryacht passiert ist. Dabei wurde die Yacht erheblich beschädigt.
Der Yachtinhaber hatte eine Sportboot-Kaskoversicherung in Form einer Allgefahrenversicherung abgeschlossen, die in diesem Fall von zentraler Bedeutung ist. Zum Zeitpunkt des Unfalls wurde die Motoryacht mit einem Travel-Lift aus dem Wasser gehoben, als ein Träger des Hebegeräts riss. Folglich stürzte die Yacht und erlitt starke Beschädigungen.
Streit um Versicherungsschutz
Die Versicherung weigerte sich zunächst, die vollständige Regulierung des Schadens vorzunehmen, und verwies auf eine Ausschlussklausel für Transportschäden. Der Yachtbesitzer, der den Unfall jedoch als vom Versicherungsschutz umfasst ansah, klagte auf die volle Entschädigungssumme. Eine zentrale Streitfrage war, ob der Vorgang als „Transport“ oder „Anlandholen“ einzustufen sei.
Das Gericht stellte klar, dass der Unfall im Rahmen des Anlandholens geschah, welches versichert ist. Die Ausschlussklausel für Transporte griff entsprechend nicht. Auch der Versuch der Versicherung, die Zahlungspflicht durch das Argument einer 75-prozentigen Vertragsbeteiligung zu minimieren, scheiterte. Das Gericht wies darauf hin, dass eine offene Mitversicherung die Zustimmung des Versicherungsnehmers erfordert, die hier nicht vorlag. Daher bleibt die Versicherung zu 100 Prozent verpflichtet.
Schadensermittlung und rechtliche Aspekte
Die Höhe der erforderlichen Reparaturkosten wurde durch einen Sachverständigen festgestellt und übersteigt die Versicherungssumme. Dies führt zu einem wirtschaftlichen Totalschaden der Yacht. Zudem scheiterte der Versuch der Beklagten, Vorschäden geltend zu machen. Auch das Argument, es habe keine ordnungsgemäße Schadensmeldung gegeben, wurde zurückgewiesen, da eine E-Mail der Vermittlungsagentur die Schadensmeldung dokumentierte.
Das Urteil des Landgerichts Köln fiel am 11. Dezember 2023 (Az. 20 O 18/23) und könnte weitreichende Auswirkungen auf künftige Streitfälle im Bereich der Wassersportversicherungen haben.
Wassersport-Versicherungen im Überblick
Im Kontext der Versicherungen für Wassersportler bietet die ADAC verschiedene Tarife an. Dazu zählen unter anderem:
- Wassersport-Haftpflicht: Deckungssumme bis zu 15 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
- Wassersport-Kasko: Beinhaltet Risiken wie Slip-, Dock- und Winterlagerrisiko.
- Skipper- und Crew-Haftpflicht: Weltweiter Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro.
Die Versicherung kann sowohl von Mitgliedern als auch von Nichtmitgliedern abgeschlossen werden, wobei ADAC-Mitglieder von Rabatten profitieren können. Neben der umfangreichen Allgefahrendeckung für Schäden an Booten beinhaltet die Wassersportversicherung zahlreiche Zusatzleistungen und Optionen, die im Schadensfall dringend benötigt werden könnten.
Die Klärung der Versicherungsansprüche im Fall der beschädigten Yacht könnte Signalwirkung für zukünftige Fälle haben und zeigt die Bedeutung einer sorgfältigen Vertragswahl bei Wassersportversicherungen an.