Versicherung

300.000 Euro für Gurtmuffel: OGH kippt Versicherungs-Klausel!

In einem bemerkenswerten Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass ein Mann, der als Beifahrer in einem schweren Verkehrsunfall verletzt wurde, Anspruch auf eine Entschädigung von 300.000 Euro hat, obwohl er während der Fahrt nicht angeschnallt war. Der Vorfall ereignete sich am 1. Mai 2020 und führte zu dauerhaften, schweren Verletzungen, die den Mann zu 100 Prozent invalide machten. Der Unfall passierte auf einem engen, steilen, privaten Holzbringungs-Weg, der nur spezielle Fahrzeuge passieren konnten und von einer öffentlichen Straße aus zugänglich ist. Der Verunfallte hatte vor dem Unfall eine private Unfallversicherung abgeschlossen.

Die Versicherung weigerte sich jedoch, eine Zahlung zu leisten, da eine „Gurtklausel“ im Vertrag das Anlegen des Sicherheitsgurtes auch auf nicht öffentlichen Straßen vorschreibt. Zunächst wurde die Klage des Mannes, der Unterstützung von seiner Erwachsenenvertreterin erhielt und 300.000 Euro forderte, sowohl vom Handelsgericht als auch vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen. Die Richter argumentierten, dass der Mann nicht nachweisen konnte, dass seine Verletzungen auch mit Sicherheitsgurt weniger gravierend gewesen wären.

Wende im Verfahren

Die Entscheidung des OGH wirft ein Licht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Tragens von Sicherheitsgurten. Fahren ohne Sicherheitsgurt kann nicht nur Lebensrisiken mit sich bringen, sondern auch finanzielle Nachteile für den Fahrzeuglenker oder Beifahrer. Bei Unfällen, die durch andere Verkehrsteilnehmer verursacht werden, könnte ein Nicht-Angegurteter geringere Entschädigungen in Anspruch nehmen, wenn ein Mitverschulden nachgewiesen wird. Diese Thematik ist von steigender Relevanz, da immer mehr Diskussionen über die Verpflichtung zum Tragen von Sicherheitsgurten geführt werden.

Abschließend ist dieser Fall ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie Gerichte in Österreich Entscheidungen treffen, die weitreichende Auswirkungen auf die Versicherungspraktiken und die Rechte von Unfallopfern haben könnten. Der Oberste Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung ein starkes Signal gesetzt, dass Klauseln in Versicherungsverträgen, die gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen, nicht rechtsgültig sind.

Weitere Details zu diesem Fall sind in den Artikeln von Heute.at und Die Presse nachzulesen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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