Das Landgericht Limburg an der Lahn hat kürzlich ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH verhängt. Dies geht aus einem Bericht von procontra-online hervor. Das Unternehmen war in der Vergangenheit aufgrund seiner Vertriebsmethoden in die Kritik geraten, insbesondere wegen der Vermarktung von Auslandskranken- und Rückholversicherungen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die die Entscheidung vermeldete, hatte bereits im Jahr 2016 eine Unterlassungsklage gegen F.A.S.I. eingereicht. Damals wurde das Unternehmen für seine Praxis verurteilt, Verbrauchern unaufgefordert Testmitgliedschaften anzubieten, die später in kostenpflichtige Mitgliedschaften umgewandelt werden mussten.
Irreführende Geschäftspraktiken
In einem konkreten Fall erhielt ein Kunde eine kostenlose Testmitgliedschaft als „Dankeschön“ für ein Zeitschriften-Abonnement. Nach Ablauf dieser Testphase war der Verbraucher jedoch gezwungen, aktiv zu kündigen, um nicht in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft zu geraten, die mit 69 Euro jährlich zu Buche schlug.
Dr. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale erklärte, dass häufig kein tatsächlicher Bedarf für die angebotene Versicherung ermittelt worden sei, was dazu führe, dass viele Kunden diese nicht benötigten. Trotz des Urteils aus dem Jahr 2016 änderte F.A.S.I. seine Geschäftspraktiken nur geringfügig und wurde erneut bestraft, nachdem Überprüfungen zeigten, dass das Unternehmen weiterhin gegen das Urteil verstieß.
In einem weiteren rechtlichen Schritt hob das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im Januar 2022 das Ordnungsgeldbeschluss gegen F.A.S.I. auf. Das Gericht befand, dass die neuen Vorgehensweisen des Unternehmens, die als „Unterschieben“ von Versicherungsverträgen klassifiziert wurden, nicht gegen das Urteil von 2016 verstießen. Der neue Vertrieb sah vor, dass nach einem Zeitschriftenabonnement ein Telefonat zur „Qualitätskontrolle“ stattfand, in dem die Testmitgliedschaft erwähnt wurde.
Transparenz in der Werbung
Dieses Urteil wirft Fragen über die Rechtmäßigkeit der Werbemaßnahmen in der Versicherungsbranche auf. Ein Zusammenhang zu irreführenden Werbepraktiken lässt sich auch in anderen Bereichen erkennen. So wurden kürzlich verschiedene Unternehmen für irreführende Marketingstrategien verurteilt, etwa für die falsche Darstellung von Produktbewertungen oder unzureichende Informationen über Angebote. Simon Graeser hat aufgezeigt, dass derartige Praktiken, die Verbraucher täuschen, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Abschließend bleibt unklar, ob F.A.S.I. sein Verhalten dauerhaft ändern wird. Besonders auffällig ist, dass die Webseite des Unternehmens am Montag nicht erreichbar war, was zusätzliche Spekulationen über die Zukunft des Unternehmens anheizt. Die Verbraucherzentrale bleibt weiterhin wachsam und sieht auch die Notwendigkeit, die Marktpraktiken im Bereich der Versicherungen hinsichtlich ihrer Transparenz und Fairness zu überwachen.