Am 23. Februar 2026 gibt es positive Nachrichten für die Deutschsprachige Gemeinschaft (DG) in Belgien: Die DG erhält 6,5 Millionen Euro aus dem EU-Klima-Sozialfonds. Dieses Ergebnis ist das Resultat intensiver Verhandlungen zwischen dem Föderalstaat und verschiedenen Teilstaaten. Die Auszahlung der Mittel wird zwischen 2028 und 2032 erfolgen, jedoch ist dafür die Genehmigung des belgischen Klima- und Sozialplans durch die EU-Kommission notwendig, wie brf.be berichtet.

Die Mittel aus dem Klima-Sozialfonds sollen insbesondere für die energetische Sanierung von Sozialwohnungen verwendet werden. Hauptprofiteur dieser Mittel wird die ÖWOB, die öffentliche Wohnungsbaugesellschaft in Ostbelgien, sein. Ministerpräsident Oliver Paasch äußerte sich erfreut über das Verhandlungsergebnis und betonte die Bedeutung der Einbindung der DG als eigenen Teilstaat während des Gesprächsprozesses, was nicht selbstverständlich war.

Hintergründe zum Klima-Sozialfonds

Der EU-Klima-Sozialfonds hat das Ziel, die Belastungen durch den Emissionshandel abzufedern und besonders betroffene Haushalte sowie Kleinunternehmen zu unterstützen. Das Europäische Parlament setzt sich dabei auch für einheitliche Definitionen von Energiearmut und Mobilitätsarmut ein. Energiearmut betrifft Haushalte ohne Zugang zu wesentlichen Energiedienstleistungen für einen angemessenen Lebensstandard. Mobilitätsarmut beschreibt hingegen Haushalte mit hohen Transportkosten oder einem eingeschränkten Zugang zu erschwinglichen Transportmitteln, wie europarl.europa.eu erklärt.

Mit dem geplanten Klima-Sozialfonds, der 2026 anlaufen soll, wird die Grundlage für die kommende Ausweitung des Emissionshandelssystems auf Gebäude und Straßenverkehr gelegt. Die Finanzierung des Fonds wird auf bis zu 65 Milliarden Euro durch Versteigerung von Zertifikaten geschätzt, begleitet von 25% aus nationalen Mitteln, was insgesamt schätzungsweise 86,7 Milliarden Euro ergibt. Um die Effektivität der geförderten Maßnahmen sicherzustellen, müssen diese dem Grundsatz „keinen nennenswerten Schaden anrichten“ entsprechen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren.

Rechtliche und politische Rahmenbedingungen

Ein Zugang zu den Fonds wird für Länder ausgeschlossen, die die Grundrechte oder die Rechtsstaatlichkeit nicht wahren. Diese strengen Kriterien gelten auch vor dem Hintergrund der Einigung zwischen den EU-Mitgliedstaaten über den Fonds im Dezember 2022. Das Parlament nahm den Fonds im April 2023 an, wodurch er ab Mai 2023 anwendbar und rechtsverbindlich wurde.

Das umfangreiche Konzept zur sozialen und ökologischen Transformation verdeutlicht, wie wichtig ein strukturierter Ansatz ist, um Herausforderungen in weniger entwickelten Regionen zu begegnen. Besonders in abgelegenen Gebieten und Bergregionen bestehen spezifische Anforderungen, die es zu adressieren gilt, um die Bevölkerung in diesen Regionen nicht zu benachteiligen. Diese Details ergänzen die Vision für einen gerechten Übergang und schaffen ein Bewusstsein für die Notwendigkeit zielgerichteter Unterstützung. Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier.