Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hat den chinesischen Online-Händler Shein abgemahnt. Die Abmahnung erfolgte aufgrund unzulässiger Geschäftspraktiken und Verstöße gegen den Digital Services Act der EU. Dieser verbietet manipulative Gestaltungen von Online-Plattformen. Shein hat nun die Möglichkeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und erforderliche Anpassungen vorzunehmen.
Einige der Mängel, die von den Verbraucherschützern beanstandet werden, umfassen willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen und das Phänomen des Greenwashings. Letzteres bezieht sich darauf, dass Shein in Bezug auf die Paketshop-Abholung suggeriert, einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, obwohl die Plattformen verstärkt auf Flugzeugtransporte setzen.
Erwähnenswert ist auch, dass Shein bisher nicht auf die schriftliche Anfrage zu den Vorwürfen reagiert hat. Der VZBV macht deutlich, dass der chinesische Fast-Fashion-Anbieter Verbraucher:innen in die Irre führt und die Regeln des Verbraucherschutzes missachtet. Ramona Pop, Vorständin des VZBV, betont die Notwendigkeit für Shein, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Es ist wichtig anzumerken, dass Handelsexperten und Verbände bereits seit einiger Zeit ein schärferes Vorgehen gegen chinesische Billig-Marktplätze fordern. Die Shopping-App Temu geriet ebenfalls in die Kritik wegen ähnlicher Verstöße. Temu hat den Vorwürfen widersprochen und keine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Verbraucherschützer prüfen nun die Möglichkeit einer Klage gegen die Handelsplattform.