Inkasso-Unternehmen verschicken häufig fragwürdige Zahlungsaufforderungen, und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt aktuell vor einer speziellen Betrugsmasche. Diese betrifft die „COEO-INKASSO GmbH“, die fälschlicherweise Parkbußgelder eintreiben will. Auch vor Mahnungen von anderen Firmen wie der Jedermann Inkasso GmbH, Universal Inkasso AG und DIAS Deutsche Inkasso Service GmbH wird gewarnt. Der Kampf gegen solche betrügerischen Praktiken ist dringend notwendig, um Verbraucher zu schützen und deren Rechte zu wahren.
Im Rahmen ihrer Recherchen hat die Verbraucherzentrale Brandenburg eine Schwarzliste mit 146 fragwürdigen Inkasso-Anbietern veröffentlicht. Dies geschah am 22. Oktober und macht deutlich, dass viele Unternehmen versuchen, mit unlauteren Methoden Geld zu erlangen. Die Verbraucherschützer geben klare Ratschläge, wie Betroffene reagieren sollten. Grundsätzlich ist es wichtig, kein Kontakt aufzunehmen, keine Einzugsermächtigung zu erteilen und kein Geld zu überweisen.
Ratgeber für Verbraucher
Wenn ein Inkasso-Schreiben im Briefkasten landet, sollten Verbraucher Ruhe bewahren und die Berechtigung der Forderung prüfen. Seriöse Inkassounternehmen sind verpflichtet, die Forderung konkret zu benennen, einschließlich Leistung, Unternehmen und Zeitraum. Warnsignale für betrügerische Inkasso-Schreiben sind unter anderem ausländische Bankverbindungen und das Fehlen eines Eintrags im Rechtsdienstleistungsregister. Außerdem sollte die angegebene Rechtsanwaltskanzlei im Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer überprüft werden.
Die Vorgehensweise bei verdächtigen Inkasso-Schreiben sollte sehr vorsichtig sein. Es wird geraten, nicht zu antworten, um weitere Betrugsversuche zu vermeiden, und keine Links anzuklicken, um vorzubeugen, dass Schadsoftware installiert wird. Im Zweifel können Verbraucher direkt bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung nachfragen, allerdings sollten sie hierfür nicht die Kontaktdaten aus dem verdächtigen Schreiben benutzen. Bei klaren Betrugsversuchen ist es ratsam, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Kostenlose Hilfe und Tools zur Überprüfung von Inkassoforderungen bieten die Verbraucherzentralen an.
Rechtslage zu Inkassoforderungen
Inkassounternehmen dürfen Forderungen nur einkassieren, wenn ein gültiger Vertrag besteht und der Schuldner in Verzug geraten ist. Die Voraussetzungen sind, dass eine Vertrag geschlossen wurde und das Geld tatsächlich geschuldet ist. Ein Zahlungsverzug tritt beispielsweise ein, wenn eine Mahnung erhalten, aber nicht beachtet wurde. Eine Rechnung mit Mahnhinweis setzt den Schuldner automatisch nach 30 Tagen in Verzug. Es ist wichtig zu wissen, dass Inkassokosten gesetzlich gedeckelt sind und nicht höher sein dürfen als die Gebühren eines Rechtsanwalts.
Die Kosten variieren, müssen aber transparent ausgewiesen werden. Überhöhte Rechnungen sollten ohne Zögern hinterfragt werden, da bestimmte Kosten wie beispielsweise Kontoführungsgebühren nicht zulässig sind. Zinserhöhungen sind nur im rechtlichen Rahmen erlaubt und müssen detailliert erklärt werden. Zudem dürfen Inkassounternehmen keine Inkassokosten verlangen, wenn sie die Forderung gekauft haben. Widersprüchliche Forderungen sollten schriftlich und per Einwurf-Einschreiben angefochten werden.
Unseriöse Inkassofirmen setzen oft Drohungen ein, um ihre Ziele zu erreichen. Verbraucher müssen sich darüber im Klaren sein, dass Inkassomitarbeiter nicht in ihre Wohnung gelassen werden sollten und dass Drohungen unzulässig sind. Ein Mahnbescheid muss ausgestellt werden, bevor ein Gerichtsvollzieher tätig werden kann. Daher ist es entscheidend, rechtzeitig Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einzulegen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Für viele Verbraucher bleibt die Unsicherheit, wie sie mit solchen Anforderungen umgehen sollen. Eine umfassende Beratung durch Experten kann helfen, die Lage zu klären und Ansprüche zu überprüfen. Die Verbraucherzentralen bieten zu diesem Thema wertvolle Unterstützung an.