In den letzten Wochen warnen verschiedene Institutionen vor gefälschten Zahlungsaufforderungen, die von unseriösen Inkassounternehmen verschickt werden. Laut der Verbraucherzentrale Brandenburg sind verschiedene Firmen betroffen, darunter die Jedermann Inkasso GmbH, die UNIVERSAL INKASSO AG sowie die DIS Deutsche Inkasso Service GmbH. Diese Unternehmen fordern Zahlungen für nicht existente Ansprüche, was erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken für die Betroffenen bedeutet.

Die durch die Jedermann Inkasso GmbH versandten Schreiben beziehen sich auf angebliche Forderungen aus der Euromillion Lotterie. Empfänger werden mit Drohungen wie der Meldung an Auskunfteien wie Schufa, angedrohten Vollstreckungstiteln sowie Konto- und Lohnpfändungen unter Druck gesetzt. Die Kontonummer, auf die gezahlt werden soll, bleibt vage und wird auf Anfrage mitgeteilt. Ähnlich verhält es sich bei der UNIVERSAL INKASSO AG, die Forderungen im Zusammenhang mit der ZEAL Network SE geltend macht. Die DIS Deutsche Inkasso Service GmbH hingegen bedroht Schuldner mit negativen Auswirkungen auf ihr Amazon-Konto aufgrund angeblicher Online-Bestellungen. Die Zahlung soll hier auf nicht zugeordnete Bankkonten erfolgen.

Vorsicht bei Inkassoforderungen

Wie die Website inkasso.de feststellt, müssen seriöse Inkassodienstleister in Deutschland im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Diese Registrierung setzt voraus, dass das Unternehmen über juristisches Fachwissen und strafrechtliche Unbescholtenheit verfügt. Betrugsversuche sind besonders wahrscheinlich, wenn ein Inkassounternehmen nicht in diesem Register gelistet ist. Daher ist es empfehlenswert, bei Erhalt solcher Schreiben die Seriosität des Unternehmens zu überprüfen.

Bei Verdacht auf Betrug sollte nicht direkt auf das Inkassoschreiben reagiert werden. Besser ist es, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und keinerlei Zahlungen zu leisten. Zudem empfiehlt es sich, Informationen über den Absender genau zu prüfen und gegebenenfalls das zuständige Inkassounternehmen direkt zu kontaktieren.

Rechte der Schuldner

Inkassounternehmen dürfen Forderungen nur eintreiben, wenn eine berechtigte Hauptforderung vorliegt und der Schuldner mit der Zahlung im Verzug ist. Laut der Verbraucherzentrale muss der Schuldner zuvor mit einer Mahnung über die ausstehende Zahlung informiert worden sein. Außerdem dürfen Inkassounternehmen keine unlauteren Methoden anwenden oder mit Drohungen arbeiten, um den Druck auf die Schuldner zu erhöhen.

Seriöse Unternehmen halten sich an gesetzliche Bestimmungen und sind verpflichtet, Kosten transparent anzugeben. Zu hohe Inkassokosten müssen hinterfragt werden, da sie gesetzlich gedeckelt sind. Sollten fragwürdige Forderungen vorliegen, empfiehlt es sich, diesen schriftlich und per Einwurfeinschreiben zu widersprechen. Zudem sind Einträge bei der Schufa nur zulässig, wenn sie auf berechtigten Forderungen basieren und nach mindestens zwei Mahnungen vorgenommen werden.

In Anbetracht der aktuellen Situation ist es wichtig, wachsam zu bleiben und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, um sich nicht Opfer von Betrügern zu machen.