Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor dubiosen Schreiben, die von einem Unternehmen namens „DerKundenClub“ ausgehen. Joshua Jahn, Pressesprecher der Verbraucherzentrale, hebt hervor, dass viele der Betroffenen keine Vertragsbeziehung zu dieser Firma haben. Unklar bleibt, wie das Unternehmen an die personenbezogenen Daten gelangt ist. Trotz der professionellen Gestaltung der Schreiben, sollten Verbraucher Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen.
Die Beschwerden über unzulässige Verträge, insbesondere im Zusammenhang mit Gewinnspielen oder unerwünschten Telefonanrufen, sind nicht neu. Jahn betont, dass die Unterstellung einer Mitgliedschaft ohne Zustimmung der Betroffenen rechtlich unzulässig ist. Die Verbraucherzentrale rät daher, Widerspruch gegen die Behauptung eines bestehenden Vertragsverhältnisses einzulegen.
Rechte der Betroffenen
Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht jeder betroffenen Person das Recht zu, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten einzulegen. Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ist dies möglich, wenn besondere Gründe vorliegen. Besonders wichtig ist dies bei der Datenverarbeitung zur Direktwerbung, wo der Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO ohne Angabe von Gründen erfolgen kann. Diese Regelung zielt darauf ab, die Kontrolle über persönliche Daten zu stärken.
Betroffene sollten darauf achten, dass sie bei unrechtmäßigen Abbuchungen diese innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen bei ihrer Bank zurückrufen können. In speziellen Fällen, etwa bei Betrug, ist eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate möglich. Die Verbraucherzentrale empfiehlt zudem, Strafanzeige zu erstatten.
Handlungen bei unerlaubten Verträgen
Um sich zu schützen, wird geraten, unbekannte Anrufe zu ignorieren, sofort aufzulegen und keine sensiblen Daten weiterzugeben. Die Verbraucherzentrale bietet individuelle Beratungen an, um den Betroffenen zu helfen. Darüber hinaus stellt sie kostenlose Mustervorlagen für den Widerspruch zur Verfügung, um den rechtlichen Schutz zu erleichtern.
Widersprüche gegen die Datenverarbeitung müssen dokumentiert werden, und die betroffene Person muss innerhalb eines Monats über die Maßnahmen informiert werden. Dies ist besonders wichtig, da der Widerspruch die Verarbeitung der Daten in vielen Fällen sofort einstellen kann. Arbeitgeber oder ähnliche Institutionen sollten zudem bei direkten Kontakten auf das Widerspruchsrecht hinweisen.
Diese Informationen ziehen sich durch die Regelungen der DSGVO, die darauf abzielen, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Das Widerspruchsrecht ist essenziell, um die Kontrolle über persönliche Informationen zu behalten. Bei Problemen mit der Verarbeitung der eigenen Daten können sich Betroffene auch an die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden wenden.