Gemäß einem Bericht von www.echo24.de,
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine Neuregelung der Kfz-Versicherung in Kraft, die vor allem bestimmte Fahrzeugtypen wie Gabelstapler, Bagger und Planierraupen betrifft. Bisher konnten diese Fahrzeuge ohne besonderen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sechs bis 20 km/h betrug. Ab dem genannten Datum müssen sie jedoch zusätzlich versichert werden, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Diese Änderung wird insbesondere Landwirte, Logistikunternehmen, produzierende Betriebe und Privatpersonen betreffen. Die EU-Richtlinie verlangt eine ausreichende Deckung mit einer Versicherungssumme von mindestens 7,5 Millionen Euro, wenn diese Fahrzeuge öffentliche Straßen befahren.
In einem Bundestagsbeschluss wurde jedoch klargestellt, dass die Deckung nicht zwingend über die Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen muss, sondern auch über eine Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung möglich sein wird – sofern diese über die gesetzliche Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro verfügt. Ist kein entsprechender Betrag in der Versicherungspolice vermerkt, muss die Versicherung für die betroffenen Fahrzeuge angepasst werden, was die Landwirte oft teuer zu stehen kommt.
Diese Änderung der Kfz-Versicherung wird voraussichtliche Auswirkungen auf die betroffenen Landwirte und Unternehmen haben. Zusätzliche Versicherungskosten und die Anpassung der bestehenden Policen könnten zu finanziellen Belastungen führen. Darüber hinaus könnten Bauernproteste gegen die Pläne der Bundesregierung und die Abschaffung der Agrardieselsubvention zunehmen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Neuregelung auf den Markt und die betroffenen Verbraucher auswirken wird.
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