
Die Bundesregierung plant eine umfassende Rentenreform, die in einem aktuellen Sofortprogramm präsentiert wurde. Ziel dieser Reform ist es, die Rentenlandschaft in Deutschland nachhaltig zu sichern und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit zu schaffen. Zu den fünf zentralen Punkten der Reform gehören die Sicherstellung der Haltelinie des Rentenniveaus bis 2031, die Vollendung der Mütterrente, ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie die Einführung der Aktivrente und der Frühstart-Rente. Diese umfassenden Maßnahmen zielen darauf ab, die Stabilität des Rentensystems zu gewährleisten und den sozialen Zusammenhalt zu fördern, wie Focus berichtet.
Besonders viel Aufmerksamkeit erhält die Aktivrente, deren genaue Bedeutung derzeit zu Verwirrung führt. Während einige sie als steuerfreien Verdienst für Rentner ansehen, argumentiert der CDU-Politiker Hendrik Hoppestedt, dass danach strebt, den Renteneintritt zeitlich hinauszuschieben. Diese Auffassung wurde von Carsten Linnemann, ebenfalls CDU, korrigiert. Eine wichtige Information aus dem Koalitionsvertrag besagt, dass ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren weiterhin möglich bleibt. Die Aktivrente schafft Anreize, freiwillig länger zu arbeiten, ohne das gesetzliche Renteneintrittsalter anzuheben.
Aktivrente im Detail
Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner, die über ihr reguläres Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazu verdienen. Der Steuerfreibetrag wird sich durch diese Regelung für die Rentner von aktuell etwa 12.000 Euro auf 24.000 Euro erhöhen und damit fast verdoppeln. Das Ziel der Aktivrente ist nicht nur, die Rentner zu entlasten, sondern auch die Rentenversicherung zu stabilisieren und einen Beitrag zum Arbeitsmarkt zu leisten, indem erfahrene Arbeitnehmer länger zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme könnte für die Rentenversicherung eine jährliche Entlastung von bis zu 2,5 Milliarden Euro bewirken, so die Schätzungen von T-Online.
Ein entscheidender Aspekt der Aktivrente ist die Aufhebung des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots, welches es Rentnern bislang erschwerte, zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückzukehren. Allerdings gibt es einige Ausnahmen: Rentner, die Grundsicherung beziehen oder Hinterbliebenenrenten empfangen, sind von den Regelungen ausgeschlossen, aber eine spätere Prüfung zur Einbeziehung dieser Gruppen ist vorgesehen. Bei der Aktivrente ist es notwendig, dass die gesetzliche Rente bereits bezogen wird, um die Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Bedenken und Auswirkungen
Trotz der positiven Ansätze gibt es auch skeptische Stimmen zu den erwarteten Auswirkungen der Aktivrente. Experten befürchten, dass das potenzielle Publikum von Rentnern nicht ausreichend erreicht wird. So geht ein großer Teil der Rentner bereits im Durchschnitt mit 64 Jahren in Rente – also zwei Jahre vor der gesetzlichen Altersgrenze von 66 Jahren. Dies könnte die Effektivität der neuen Regelungen einschränken. Eine Studie der Prognos-AG deutet darauf hin, dass im besten Fall bis zu 300.000 Rentner von der Aktivrente profitieren könnten und eine Wertsteigerung der deutschen Wirtschaft um bis zu 18,2 Milliarden Euro möglich wäre. Im pessimistischen Szenario könnten jedoch lediglich 50.000 Rentner zusätzliche Anreize zur Weiterarbeit erhalten.
Ein weiteres Argument stammt von IW-Forscherin Ruth Schüler und anderen, die auf rechtliche Bedenken hinweisen und Fragen zur Auswirkung auf das Leistungsfähigkeitsprinzip aufwerfen. Auch die zusätzlichen Steuer- und Sozialbeiträge, die der Staat generieren könnte, lassen Fragen aufkommen, ob die Maßnahmen tatsächlich greifen werden.
Insgesamt bietet die geplante Rentenreform mit der Einführung der Aktivrente einige vielversprechende Ansätze, die jedoch mit praxisrelevanten Herausforderungen konfrontiert sind. Es bleibt abzuwarten, wie viele Rentner tatsächlich von diesen neuen Regelungen profitieren werden.