
In der Nacht zum Sonntag wurde in Bad Soden am Taunus ein 34-jähriger E-Scooter-Fahrer von der Polizei kontrolliert und zeigte dabei erhebliche Ausfallerscheinungen. Der Vorfall ereignete sich um 02:40 Uhr in der Königsteiner Straße. Ein Atemalkoholtest ergab fast 2 Promille, was ihn unter die Bestimmungen zur Trunkenheit im Verkehr fallen lässt. Der Fahrer verfügte zudem über keinen Versicherungsschutz für seinen E-Scooter und wurde infolgedessen festgenommen. Nach einer Blutentnahme wurde er jedoch entlassen, muss sich nun jedoch wegen Trunkenheit im Verkehr sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Laut Informationen von Meinestadt ist dies ein klarer Fall, der mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter-Fahrer korreliert.
Interessanterweise stellt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Januar 2025 klar, dass Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern wie solche mit Autos behandelt werden. Das Gericht entschied, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge im Sinne des Strafgesetzbuches gelten und somit die gleiche Promillegrenze von 1,1 ‰ für absolute Fahruntüchtigkeit Anwendung findet. Diese rechtlichen Maßstäbe gelten unabhängig vom Fortbewegungsmittel, was die Gefährlichkeit von Alkohol am Steuer eindrucksvoll untermauert. Offenbar sind E-Scooter-Fahrer, die unter Alkoholeinfluss stehen, ein ernsthaftes Risiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Zusammenhänge zwischen E-Scooter und Verkehrssicherheit
Die Entscheidung des OLG Hamm bezieht sich auf eine wachsende Zahl von Unfällen, die im Zusammenhang mit E-Scootern und häufig unter Alkoholeinfluss stehen. Die Aussicht, dass solche Trunkenheitsfahrten weniger gefährlich seien, wird durch das Gericht zurückgewiesen. Das Amtsgericht Hamm hatte argumentiert, dass das Gefährdungspotential eines E-Scooters geringer sei; diese Einschätzung wird vom OLG als irreführend betrachtet. Klare rechtliche Standards sollen alle Verkehrsteilnehmer schützen und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen.
In einem weiteren Vorfall, der am Samstag, den 28. Juni 2025, in Hattersheim am Main registriert wurde, wurde ein unverschlossenes Carver Mountainbike entwendet, als der Besitzer in einem Drogeriemarkt einkaufen war. Dies weist auf ein zusätzliches Problem im Bereich der Sicherheit von Eigentum im öffentlichen Raum hin. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise zu dem unbekannten Täter, der ein dunkelgrünes T-Shirt und weiße Schuhe trug.
Ein weiterer alarmierender Vorfall ereignete sich in Schwalbach am Taunus, wo zwischen dem 26. und 27. Juni ein Einbruchsversuch in eine Wohnung stattfand. Die Unbekannten versuchten, die Wohnungstür aufzubrechen, was jedoch misslang, jedoch verursachten sie dabei einen Sachschaden von etwa 200 EUR. Die örtlichen Polizeibehörden nehmen ebenfalls Hinweise zu diesem Vorfall entgegen.