Meistens vergilben die Policen in heimischen Aktenordnern. Es geht um längst vergessene Lebensversicherungen, die nach der Wende zu Tausenden verkauft wurden. Doch nicht wenige tragen einen Schatz in sich. Ob die alte Lebensversicherung wirklich noch bares Geld wert ist, das sollte sich am Ende ein Fachmann anschauen. Aber man kann recht schnell prüfen, ob es überhaupt sinnvoll ist, sich die alten Papiere noch einmal genauer vorzunehmen.
Gemäß einem Bericht von www.mdr.de, sind Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden und eine falsche Widerspruchsbelehrung haben, von einem unbegrenzten Widerspruchsrecht betroffen. Selbst wenn diese Versicherungen bereits gekündigt und ausgezahlt wurden, können sie zurückabgewickelt werden. Laut Angaben der Verbraucherzentrale waren in diesem Zeitraum über 60 Prozent der Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft und somit unwirksam. Diese Rückabwicklungsansprüche können zu höheren Auszahlungssummen führen, insbesondere bei Kündigung der Verträge.
Es ist ratsam, darauf zu achten, ob eine gut versteckte Widerspruchsbelehrung im Kleingedruckten zu finden ist. Oftmals ist sie nicht deutlich hervorgehoben, wie es vorgeschrieben wäre. In solchen Fällen kann eine Überprüfung durch die Verbraucherzentralen oder Fachexperten sinnvoll sein. Es wird empfohlen, alle relevanten Unterlagen, einschließlich des Anschreibens beim Vertragsabschluss, mitzubringen, da sich auch dort eine ungenügende Widerspruchsbelehrung verbergen kann.
Die Entscheidung, ob eine Rückabwicklung des Vertrages sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Vertrag erfolgreich war und hohe Zinsen gebracht hat, kann es unter Umständen nicht empfehlenswert sein, ihn zurückabzuwickeln. Auch gekoppelte Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen können bei einer Rückabwicklung Nachteile mit sich bringen.
Es ist wichtig, nicht voreilig zu handeln und sich nicht nur auf Online-Rechner zu verlassen. Diese können zwar eine grobe Linie aufzeigen, jedoch kennen sie nicht alle Details des Vertrages. Die Verbraucherzentralen sollten daher als erste Anlaufstelle genutzt werden, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Es gibt viele Anbieter am Markt, die ihre Dienste in diesem Bereich anbieten, jedoch ist Vorsicht geboten.
Insgesamt hat das Urteil des Bundesgerichtshofs Auswirkungen auf den Markt der Lebensversicherungen, da eine große Anzahl von Verträgen betroffen ist. Die Verbraucher haben nun die Möglichkeit, höhere Auszahlungssummen zu erhalten. Es ist zu erwarten, dass weitere Verbraucher ihre alten Lebensversicherungen überprüfen lassen und gegebenenfalls Rückabwicklungen beantragen werden.
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