
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht sich aufgrund steigender Arbeitslosigkeit mit einem erheblichen Defizit im Haushalt konfrontiert. Laut einem aktuellen Bericht der BA belief sich die Anzahl der Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld im Jahresdurchschnitt 2024 auf 895.000 Personen, was einen Anstieg von 96.000 im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Die Ausgaben der BA stiegen dadurch um 3,39 Milliarden Euro auf insgesamt 22,16 Milliarden Euro. Die Prognose für das Jahr 2025 deutet darauf hin, dass die Zahl der Leistungsbezieher sogar die Marke von einer Million überschreiten könnte, was zusätzliche Mehrausgaben in Höhe von 4 Milliarden Euro verursachen würde.
Die AfD-Bundestagsfraktion äußert sich besorgt über die Entwicklung und weist auf die Notwendigkeit einer reformbedingten Anpassung der Arbeitsvermittlung sowie einer aktivierenden Grundsicherung hin. Gerrit Huy, der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Fraktion, betont die Bedeutung einer vernünftigen Wirtschaftspolitik zur schnellstmöglichen Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Wirtschaftspolitische Herausforderungen
Die finanziellen Herausforderungen der BA werden durch die hohen Verwaltungskosten der Arbeitslosenversicherung verstärkt. Zudem reichen die Haushaltsmittel nicht aus, um den Beitragssatz von derzeit 2,6 Prozent stabil zu halten. Kritisch wird auch angemerkt, dass die frühere Ampelregierung Rücklagen der BA angezapft hat, die bisher nicht wieder aufgebaut wurden. Die erwarteten Verluste für die Jahre 2026 bis 2029 aufgrund gedämpfter Wachstumsperspektiven tragen zur Unsicherheit bei.
Die Definition von Arbeitslosigkeit spielt eine zentrale Rolle in diesem Kontext. Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB) gilt als arbeitslos, wer keine bezahlte Arbeit hat, jedoch sind nicht alle Personen ohne Erwerbsarbeit als arbeitslos zu betrachten. Schüler, Studenten und andere Personengruppen, die in der Regel nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, zählen nicht zu den Arbeitslosen. Die internationale Arbeitsorganisation sowie EU-Verordnungen definieren spezifische Kriterien: Arbeitslose müssen ohne Arbeit sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und aktiv eine Beschäftigung suchen, wie die BA erläutert.
Definition und Unterstützung der Arbeitslosen
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen nach SGB III definieren genauer, wer als arbeitslos gilt und wer nicht. Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sich arbeitslos gemeldet haben und den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung stehen, werden als arbeitslos anerkannt. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zählen hingegen nicht dazu. Zudem gibt es für Arbeitslosengeld II-Bezieher, insbesondere über 58 Jahre, spezifische Regelungen, die ihre Arbeitslosigkeit beeinflussen können.
In Anbetracht dieser Herausforderungen fordert die AfD-Fraktion eine grundlegende Reform der Arbeitsvermittlung, um zeitnah Lösungen zu schaffen und Arbeitsplätze zu generieren, die der aktuellen Situation gerecht werden. Eine verbesserte Wirtschaftspolitik wird dabei als Schlüssel zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes und zur Unterstützung der BA angesehen.
Links zu den Berichten finden Sie hier: AfD-Bundestag und Statistik der Arbeitsagentur.