Für einige Hobbygärtner ist nichts entspannender als das Rasenmähen. Doch das kann unter bestimmten Umständen künftig richtig teuer werden.
Ein grüner, kräftiger Rasen muss gepflegt werden, damit er so bleibt. Vor allem das regelmäßige Mähen gehört dazu. Bei einer kleinen Fläche ist das auch kein Problem. Bei einem großen Grundstück kann das jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. In diesen Fällen kann sich ein Aufsitzrasenmäher lohnen. Zumindest bis jetzt. Denn wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, kann das Mähen mit dem Gefährt teuer und dadurch der E- oder Benzin-Rasenmäher zum Schieben wieder zur attraktiveren Variante des Rasenkürzens werden.
Worum geht es?
Laut Plänen der Bundesregierung sollen künftig „selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit“ versicherungspflichtig werden. Das bedeutet, dass künftig – konkret ab dem 23.12.2023 – auch für Aufsitzrasenmäher eine Versicherungspflicht bestehen soll. Wichtig dabei ist, dass die Geräte auch auf öffentlichen Grund gefahren werden – beispielsweise einen kleinen Weg oder Straße. Erfolgt der Betrieb nur auf dem eigenen Grundstück, ist die zusätzliche Versicherung vorerst nicht nötig. Zur Absicherung der Gefährte muss der Halter dann speziell für das Gerät eine allgemeine Haftpflichtpolice (Haftpflichtversicherung) abschließen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, macht sich darüber hinaus strafbar und muss sodann mit einer Geldstrafe – oder im schlimmsten Fall gar einer Freiheitsstrafe – rechnen.
Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) muss die Versicherungspflicht gemäß Pflichtversicherungsgesetz jedoch nicht erweitert werden. Denn meist sind derartige Arbeitsmaschinen über die allgemeine private Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers mit abgesichert.
„Die aktuelle Lösung ist klar, praktikabel, kostengünstig und vollkommen ausreichend. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Die Gesetzesänderung fußt auf der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung („KH-Richtlinie“, EU 2021/2118).
Gemäß einem Bericht von www.t-online.de, plant die Bundesregierung eine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher einzuführen. Ab dem 23.12.2023 sollen „selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bis zu 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit“ versicherungspflichtig werden. Diese Regelung betrifft auch Aufsitzrasenmäher, die auf öffentlichen Straßen oder Wegen genutzt werden. Für den Betrieb auf dem eigenen Grundstück besteht vorerst keine zusätzliche Versicherungspflicht, es ist jedoch ratsam, eine allgemeine Haftpflichtversicherung für das Gerät abzuschließen.
Auswirkungen auf den Markt
Die Einführung einer Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher könnte Auswirkungen auf den Markt für Rasenmäher haben. Da die Versicherungskosten den Betrieb eines Aufsitzrasenmähers verteuern, könnten sich Verbraucher vermehrt für herkömmliche E- oder Benzin-Rasenmäher entscheiden. Dies könnte zu einer steigenden Nachfrage nach diesen Modellen führen und zu einem Rückgang des Absatzes von Aufsitzrasenmähern.
Auswirkungen auf den Verbraucher
Die Einführung der Versicherungspflicht kann für Verbraucher zusätzliche Kosten bedeuten. Neben den Anschaffungskosten für den Aufsitzrasenmäher müssen sie nun auch Versicherungsbeiträge entrichten. Dadurch kann das Rasenmähen insgesamt teurer werden. Verbraucher, die bereits einen Aufsitzrasenmäher besitzen, müssen sich um die rechtzeitige Absicherung des Geräts kümmern, um rechtlichen Konsequenzen und Strafen zu entgehen.
Auswirkungen auf die Branche
Die Gesetzesänderung zur Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher basiert auf der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hält eine Erweiterung der Versicherungspflicht gemäß Pflichtversicherungsgesetz für nicht notwendig, da die meisten Arbeitsmaschinen bereits über die private Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers abgesichert sind. Die Branche der Versicherungsunternehmen könnte von der neuen Versicherungspflicht profitieren, indem sie spezielle Policen für Aufsitzrasenmäher anbietet. Die Nachfrage nach solchen Versicherungen könnte steigen und somit zu einem Umsatzwachstum führen.
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