Die Deutsche Bahn sieht sich aufgrund ihrer AGB und der Preisgestaltung ihrer „My BahnCard“ mit wachsender Kritik konfrontiert. Ein zentraler Streitpunkt ist die automatische Umwandlung der „My BahnCard“ in eine reguläre BahnCard bei Erreichen des 27. Lebensjahres. Diese Umstellung führt dazu, dass viele Kunden herbe Preissteigerungen erfahren, sofern sie ihre BahnCard nicht fristgerecht kündigen. Laut vzhh.de steigt der Preis für die „My BahnCard 25“ von 39,90 Euro auf 62,90 Euro und für die „My BahnCard 50“ von 79,99 Euro auf 244,00 Euro im Jahr.

Die Frist für eine Kündigung ist dabei alles andere als großzügig – die Kunden sind verpflichtet, ihre Kündigung mindestens vier Wochen vor dem letzten Gültigkeitstag einzureichen. Versäumnisse in dieser Hinsicht führen automatisch zur Verlängerung der BahnCard um ein weiteres Jahr. Diese Regeln wurden durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut ins Rampenlicht gerückt, als am 28. Oktober 2025 eine grundlegende Klärung der Inhaltskontrolle von BahnCard-Bedingungen getroffen wurde. Der BGH stellte klar, dass die Genehmigungspflicht für Beförderungsbedingungen durch das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) keine abschließende Rechtskontrolle durch die Gerichte ersetzt, wie fachanwalt.de berichtet.

Verbraucherschutz im Fokus

Ein zentrales Ziel dieser BGH-Entscheidung war der Schutz der Verbraucher im Schienenverkehr. Die gerichtliche Prüfung der AGB muss sicherstellen, dass keine Klauseln bestehen, die die Kunden unangemessen benachteiligen. Dies betrifft insbesondere die Klausel, die es der Deutschen Bahn ermöglicht, einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen vorzunehmen, ohne dass die Kunden hierauf adäquat reagieren können. Diese Änderungen treten automatisch in Kraft, sofern der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht oder kündigt.

Der BGH wies darauf hin, dass solche Änderungsklauseln zwar nicht grundsätzlich unwirksam sind, jedoch strengen Voraussetzungen genügen müssen. Die Verbraucher benötigen ein echtes Kündigungsrecht, wenn es zu Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Kunden über ihre Rechte informiert werden und diese auch wahrnehmen können, wie eine weitere Meldung der Verbraucherzentrale zeigt.

Kündigungsfristen und Transparenz

Die ungeklärten Kündigungsfristen und die mangelnde Transparenz in den Vertragsbedingungen bedeuteten, dass viele Kunden unwissentlich in teurere Tarife gerieten, wenn sie versäumten, rechtzeitig zu kündigen. Die Verbraucherzentrale betont, dass die Frist für die Kündigung der BahnCard verkürzt wurde, um den Konsumenten mehr Schutz zu bieten. Verbraucher sollten sich stets über ihre Vertragsbedingungen und ihre Rechte informieren, um unerwünschte finanzielle Schäden zu vermeiden.