Das Kammergericht in Berlin hat am 9. April 2024 ein Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkungen auf Bankkunden haben könnte. Die Sparkasse Berlin war Gegenstand einer Klage durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufgrund der einseitigen Erhöhung von Gebühren ohne Zustimmung der Kunden seit 2016. Diese Praxis wurde als unrechtmäßig erklärt, was zu potenziellen Rückerstattungen an Millionen Betroffene führen könnte. Kunden, die seit 2018 zusätzliche Gebühren an die Sparkasse geleistet haben, könnten gemäß dem Urteil Erstattungsansprüche geltend machen.
Obwohl die Sparkasse Berlin in Betracht zieht, in Revision zu gehen, könnten andere Bankinstitute ebenfalls von diesem Urteil betroffen sein. Der vzbv ist auch gegen die Sparkasse KölnBonn aktiv und erwartet eine mögliche Ausstrahlungswirkung auf andere Banken und Sparkassen, sollten ähnliche Gerichtsentscheidungen bevorstehen. Ein Bericht von focus.de besagt, dass neben regionalen Sparkassen auch größere Banken wie die Deutsche Bank, ING Diba und Commerzbank betroffen sein könnten. Diese Institute haben angeblich ihre Gebühren zwischen 2018 und 2022 teilweise beträchtlich erhöht.
Es wird empfohlen, dass Kunden und Kundinnen, die potenziell von den Gebührenerhöhungen betroffen sind, das Urteil genau im Auge behalten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten sie über ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale eine Rückerstattung fordern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Postbank, entgegen anfänglicher Berichte, möglicherweise nicht von diesem speziellen Urteil betroffen ist, da sie in der Vergangenheit bereits auf Antrag Gebühren erstattet hat. Kunden sollten sich an die Verbraucherzentrale wenden, um genaue Informationen darüber zu erhalten, wie sie Ansprüche auf Rückerstattung geltend machen können.