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Basiskonto: So sichern Sie sich finanzielle Teilhabe in Deutschland!

Die Eröffnung eines Girokontos kann von Banken und Sparkassen abgelehnt werden. Um dem entgegenzuwirken, hat jeder Mensch in Deutschland Anspruch auf ein Basiskonto, insbesondere Bedürftige und Geflüchtete. Dies wird durch das Zahlungskontengesetz (ZKG) von 2016 unterstützt, welches Banken verpflichtet, Berechtigten ein Basiskonto einzurichten.

Das Basiskonto bietet grundlegende Dienstleistungen, darunter Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge sowie Bareinzahlungen und -auszahlungen. Eine Zahlungskarte ermöglicht bargeldloses Zahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Basiskonto keinen Überziehungsrahmen hat; nur das Guthaben kann verwendet werden und kein Anspruch auf das Konto besteht für Personen mit einem regulären, nutzbaren Girokonto oder solchen, deren Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.

Anspruchsberechtigte und Antrag

Anspruch auf ein Basiskonto haben alle Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, wohnungslose Personen, Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die nicht abgeschoben werden können. Der Antrag für ein Basiskonto erfolgt durch das Ausfüllen eines Formulars, welches auf der Website der BaFin oder bei Kreditinstituten erhältlich ist. Zudem ist eine Kopie des Personalausweises und gegebenenfalls der Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Die Bank hat zehn Geschäftstage Zeit, um den Antrag zu bearbeiten.

Es gibt verschiedene Ablehnungsgründe für den Antrag, beispielsweise wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist oder wenn der Antragsteller in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat mit Bezug zum Institut verurteilt wurde. Bei einer Ablehnung have Antragsteller die Möglichkeit, die Kundenbeschwerdestelle der Bank zu kontaktieren, ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin zu beantragen oder Klage auf Basiskontoeröffnung vor dem Landgericht zu erheben.

Kündigung und Entgelte

Es gibt klare Kündigungsgründe für ein Basiskonto, darunter die Nichtnutzung des Kontos über 24 Monate, der Verlust der Berechtigung, Nichtzustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder überfällige Entgelte von mehr als 100 Euro über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten. Banken dürfen ein Basiskonto nur unter bestimmten Bedingungen kündigen, wie etwa bei Inaktivität oder bei vorsätzlichen Straftaten.

Für Personen ohne festen Wohnsitz reicht zur Kontoeröffnung die Angabe einer postalischen Anschrift aus. Um den Antrag auf ein Basiskonto erfolgreich zu gestalten, müssen Antragsteller einen gültigen amtlichen Ausweis vorlegen. Die BaFin betont, dass Banken nur angemessene Entgelte erheben dürfen und dass die Kündigungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, um den besonderen Bedürfnissen der Kontoinhaber gerecht zu werden, wie [t-online.de](https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_100628990/wie-das-basiskonto-allen-finanzielle-teilhabe-ermoeglicht.html) und [BaFin](https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html) berichten.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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