Am 23. Oktober 2025 äußerte sich Volkmar Halbleib, der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, zur aktuellen Steuerschätzung, die politische Spielräume im bayerischen Haushalt eröffnet. Diese Steuerschätzung hat entscheidende Bedeutung für die Finanzplanung in Bayern.

Dank des Einsatzes der SPD erhält Bayern insgesamt 15 Milliarden Euro an Investitionsmitteln vom Bund. Halbleib sprach sich für die Aufstellung eines realistischen Investitionshaushalts für die Jahre 2026 und 2027 aus und forderte die Einrichtung einer Kommunalmilliarde als zusätzliche Finanzspritze für Städte und Gemeinden. Dies könne helfen, die Finanzen der Kommunen nachhaltig zu verbessern und Missstände auszugleichen.

Notwendige Investitionen

Für die kommenden Jahre sind wichtige Investitionen vorgesehen. Halbleib kritisierte die bestehenden Schieflagen in den Kommunalhaushalten und forderte mehr Geld im kommunalen Finanzausgleich. Zu den Bereichen, die besonderes Augenmerk erfordern, zählen:

  • Uniklinika
  • Universitäten und Hochschulen
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Polizeiinspektionen

Ein zentrales Ziel der Vorschläge ist das Schließen von Lücken im Gesundheits-, Pflege- und Bildungswesen sowie die Stärkung des bayerischen Automobil- und Industriestandorts.

Aktuelle Steuerschätzungen für die Kommunen

Ein weiterer Aspekt der Finanzlage sind die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Herbst 2024, die für die Kommunen von erheblicher Bedeutung sind. Diese Schätzungen zeigen, dass der Gemeindeanteil an bestimmten Steuern variieren wird. So bleibt der Anteil an der Grundsteuer A konstant bei 0,0 % über mehrere Jahre, während die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer über die Jahre ansteigen sollen. Die einzelnen Werte für die wichtigsten Steuerarten lauten:

Steuern Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Jahr 6
Grundsteuer A 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Grundsteuer B 3,3 % 1,3 % 1,3 % 1,3 % 1,3 % 1,3 %
Gewerbesteuer brutto 0,0 % 2,9 % 5,9 % 3,4 % 3,1 % 2,8 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 6,5 % 7,7 % 5,7 % 5,6 % 4,8 % 5,1 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer 1,8 % 2,1 % 2,4 % 2,0 % 2,0 % 2,0 %

Die obigen Daten sind Orientierungswerte, die auf den Ergebnissen der Steuerschätzung basieren. Jede Kommune sollte jedoch individuelle Schätzungen in Betracht ziehen, da Faktoren wie örtliche Gegebenheiten und wirtschaftliche Entwicklungen erheblichen Einfluss auf die tatsächlichen Einnahmen haben können, wie Ministerialdirektor Dr. Erwin Lohner betonte.

Die aktuellen Diskussionen und Entscheidungen zur Steuerschätzung zeigen, wie wichtig eine solide Finanzpolitik für die Zukunft Bayerns ist, insbesondere in Zeiten, in denen viele Kommunen mit finanziellen Herausforderungen kämpfen müssen. bundesfinanzministerium.de und verkuendung-bayern.de liefern wichtige Informationen zu diesen Themen und unterstreichen die Relevanz dieser Finanzfragen für die bayerische Bevölkerung.