Ein wegweisendes Urteil des Amtsgerichts Schöneberg hat für viele Mieter in Berlin zur Aussicht auf Rückzahlungen von zu viel gezahlten Nebenkosten geführt. Konkret betrifft das Urteil vom 20. Januar 2026 (Az. 11 C 357/25) rund 140.000 Mieter des Unternehmens Vonovia, das die GSW Immobilien AG übernimmt. Eine Mieterin aus Berlin erhält aufgrund dieses Urteils eine Rückzahlung von 500 Euro, weil gegen das mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen wurde. Die Versicherungsprämien wurden von 0,36 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2021 auf 0,45 Euro im Jahr 2023 erhöht, was einem Anstieg von fast 25 Prozent entspricht.
Der Grund für die hohe Kostensteigerung ist eine überteuerte Gruppenversicherung von Vonovia, die über einen Zwischenhändler abgeschlossen wurde. Diese Police schloss auch unnötige Risiken wie Vulkanausbrüche und Erdbeben ein. Der Zwischenhändler erhielt eine Provision von 20%, die letztlich an die Mieter weitergegeben wurde, sodass sie für eine schlechte Versicherung draufzahlen mussten. Der Berliner Betriebskostenspiegel legte hingegen für 2023 einen Wert von lediglich 0,23 Euro pro Quadratmeter fest.
Korrektur gefordert
Da das Urteil rechtskräftig ist, hat Vonovia nicht gegen die Klage Einspruch eingelegt. Der Berliner Mieterverein fordert nun, dass Vonovia die überhöhten Versicherungskosten erstattet und die Abrechnungen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 korrigiert. Mieter haben nun zwölf Monate Zeit, um fehlerhafte Abrechnungen anzufechten und haben das Recht, Belege einzusehen. Sollte der Vermieter diese Einsichtnahme verweigern, ruht die Frist zur Anfechtung. Der Berliner Mieterverein empfiehlt zudem, sich als Hausgemeinschaft zu organisieren, um die Abrechnungen gemeinsam mit dem Betriebskostenspiegel abzugleichen.
Das Amtsgericht Schöneberg stützt sich auf klare Vorgaben: Vermieter sind verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und dürfen nur angemessene Betriebskosten weitergeben. Mieter sollten daher ihre Nebenkostenabrechnungen genau prüfen, um mögliche Rückforderungen geltend zu machen. Finanztip empfiehlt dabei, auffällige Posten wie Versicherungskosten, Reinigungskosten oder Gartenkosten zu kennzeichnen und die Abrechnung mit regionalen oder bundesweiten Vergleichswerten zu vergleichen.
Tipps zur Rückforderung
Die **Faustregel** zur Berechnung einer möglichen Rückerstattung lautet: (abgerechneter Betrag – regionaler Durchschnitt) × Wohnfläche × 12. Zum Beispiel könnte ein Mieter einer 60-Quadratmeter-Wohnung, der 2023 0,45 Euro für eine Versicherung bezahlt hat, einen Rückerstattungsanspruch von 367,20 Euro haben, wenn der regionale Durchschnitt bei 0,23 Euro liegt. Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche beträgt drei Jahre.
Mieter sollten außerdem darauf achten, dass die Nebenkostenabrechnung alle erforderlichen Angaben wie Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und den individuellen Anteil enthält. Fehlende oder falsche Angaben können zur Unwirksamkeit der Abrechnung führen und damit einen berechtigten Rückzahlungsanspruch schaffen. Darüber hinaus haben Mieter ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich ihrer Nebenkostenvorauszahlungen, bis eine ordnungsgemäße Abrechnung erfolgt.
Insgesamt hat das Urteil des Amtsgerichts Schöneberg erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Mieter, die nun verstärkt ihre Nebenkostenabrechnungen hinterfragen und gegebenenfalls Geld zurückfordern können. Für weitere Informationen und Unterstützung bieten verschiedene Organisationen wie Finanztip Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Musterschreiben an, um den Prozess zu erleichtern.
Weitere Informationen finden Interessierte auf fr.de, finanztip.de und anwaltonline.com.