
In einem aufsehenerregenden Fall zwischen zwei Berliner Grünen-Politikern, Stefan Gelbhaar und Klara Schedlich, zeigt sich erneut die Herausforderung, die die Meinungsfreiheit und die Persönlichkeitsrechte im politischen Diskurs darstellen. Laut dem Bericht von anwalt.de äußerte Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung, Gelbhaar habe ihr „grenzüberschreitende Nachrichten“ geschickt. Diese Behauptung führte zu Berichterstattung durch den RBB, in der die Belästigungsvorwürfe gegen Gelbhaar thematisiert wurden.
Das Landgericht Hamburg entschied in einem Beschluss vom 10. März 2025 (Az. 324 O 53/25), dass Schedlich die Wiederholung mehrerer Aussagen zu unterlassen hat. Diese Entscheidung wurde in einer mündlichen Verhandlung am 16. Mai 2025 bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass eine wahre Aussage in bestimmten Kontexten unzulässig sein kann, wenn sie einen falschen Gesamteindruck vermittelt. Im konkreten Fall erweckte Schedlichs Aussage den Eindruck einer einseitigen Kommunikation, während tatsächlich eine wechselseitige Kommunikation stattgefunden hatte.
Persönlichkeitsrechte im Fokus
Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht, dass Persönlichkeitsrechte im politischen und medialen Raum einen sehr hohen Stellenwert besitzen, insbesondere wenn es um sensible Vorwürfe wie Belästigung geht. Der Schutz der menschlichen Würde und der Persönlichkeitsrechte hat Vorrang vor der Meinungsfreiheit. Dies wird auch in den Ausführungen von lto.de betont, wo Klaus F. Gärditz darauf hinweist, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und deren Grenzen immer im Kontext der Menschenwürde betrachtet werden müssen.
Die Bedeutung des Kommunikationsstrafrechts ist in den letzten Jahren gestiegen, nicht zuletzt durch die zunehmende Verrohung der politischen Kultur und der sozialen Medien. Behauptungen, die den Eindruck erwecken, die Persönlichkeitsrechte anderer zu verletzen, werden häufig nicht mehr als unbedenklich angesehen. Hierbei muss eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit vorgenommen werden, wobei letzterer häufig einen höheren Schutz verdient.
Rechtliche Konsequenzen für öffentliche Äußerungen
Im Verlauf des Verfahrens wurde auch die Erkenntnis festgehalten, dass eine eidesstattliche Versicherung nicht vor rechtlichen Konsequenzen schützt, wenn die übermittelten Inhalte unzulässig sind. Dies führt zu der wichtigen Einsicht, dass eine Aussage über regelmäßige Nachrichten, ohne die eigene Verantwortung für eine Antwort zu erwähnen, irreführend sein kann. Das Urteil des LG Hamburg sendet somit eine klare Botschaft: Bei öffentlichen Äußerungen sollte immer bedacht werden, welche Auswirkungen diese auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen haben können.
In dieser Debatte um Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte macht das Gericht deutlich, dass die Grenzen der Ausübung dieser Rechte nicht nur von der Formulierung abhängen, sondern auch vom Kontext, in dem sie geäußert werden. Äußerungen dürfen nicht zu Diffamierungen oder zu einer Entwürdigung führen, was die Verantwortung der Äußernden in der Öffentlichkeit unterstreicht.