Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das erhebliche Bedeutung für Reisende hat. Am 28. Oktober 2025 entschied das höchste deutsche Gericht, dass Fluggesellschaften wie Lufthansa nicht einfach das Recht einräumen dürfen, von ihren Passagieren eine Nachzahlung zu verlangen, wenn sie Flüge nicht vollständig und in der angegebenen Reihenfolge antreten. Dies bedeutet, dass auch Reisende, die nach der Buchung erkennen, dass sie nur einen Teil ihrer gebuchten Strecke fliegen können, vor unzumutbaren finanziellen Forderungen geschützt sind. VZBV berichtet über die weitreichenden Folgen dieser Entscheidung.
Die spezifische Vertragsklausel der Lufthansa wurde als rechtswidrig eingestuft, da sie für betroffene Fluggäste eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kritisierte die Klausel als unfair, insbesondere gegenüber Passagieren, die aufgrund von Erkrankungen oder anderen Problemen eine Teilstrecke nicht antreten können. Laut Pop verursacht die Nichtnutzung einer Teilstrecke für die Lufthansa keinen finanziellen Verlust, da die frei gewordenen Plätze häufig neu vergeben werden können.
Rechtswidrige Nachzahlklausel
Die Klausel sah vor, dass Reisende zur Nachzahlung verpflichtet sind, wenn der Preis für die tatsächlich geflogene Strecke am Tag der Buchung höher war. Tatsächlich sind zusammengesetzte Flüge oft günstiger als separate Teilstreckenbuchungen. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass eine Nachkalkulation des Flugpreises nur dann gerechtfertigt ist, wenn Fluggäste das Tarifsystem absichtlich umgehen. Dies betrifft jedoch nicht jene Passagiere, die ursprünglich die gesamte Flugleistung in Anspruch nehmen wollten, aber aus nachträglich eingetretenen Gründen dies ändern müssen.
Das Urteil bestätigte ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das bereits ähnliche Bedenken geäußert hatte. Auf Grundlage dieser Entscheidung raten juristische Experten den Betroffenen, die in der Vergangenheit ungerechtfertigte Nachzahlungsforderungen erhalten haben, sich rechtlich beraten zu lassen, da eine automatische Rückerstattung jedoch nicht vorgesehen ist.
Hinweise für Reisende
Lufthansa bietet weiterhin Tarife an, bei denen Teilstrecken in der gebuchten Reihenfolge geflogen werden müssen. Reisende sollten sich zudem bewusst sein, dass die aktuelle rechtliche Situation zu ihren Gunsten ausgelegt wurde, um sie vor unangemessenen Zusatzkosten zu schützen. Hintergrund dieser Debatte ist auch die generelle Praxis im Flugverkehr, Reisenden die günstigsten Optionen anzubieten, was oftmals durch komplexe Tarifstrukturen erreicht wird.
Weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der rechtlichen Bewertung können im umfassenden Bericht des Bundestages nachgelesen werden, wo zusätzliche Informationen bereitgestellt werden: Bundestag.