Finanzen

BGH-Urteil: Negativzinsen auf Sparguthaben unzulässig – Beispiellos!

Am 4. Februar 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Negativzinsen auf Sparguthaben gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstoßen. Dies war das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentralen, die in diesem Punkt erfolgreich war. Negativzinsen auf Girokontoguthaben wurden jedoch als grundsätzlich zulässig erklärt. In der Vergangenheit hatten Banken oft unverständliche Klauseln zu Negativzinsen in ihren Verträgen verwendet, die nun für unwirksam erklärt wurden. Allerdings entschied der BGH nicht, ob Kunden, die Negativzinsen gezahlt hatten, das Recht auf Rückforderung haben. Betroffene Bankkunden müssen selbst aktiv werden und Klage einreichen, um eine Rückzahlung zu erhalten.

Wie [tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bgh-negativzinsen-banken-100.html) berichtete, führte die Niedrigzinsphase in den letzten Jahren dazu, dass viele Banken Negativzinsen berechneten. Verbraucherschützer hatten diese Praxis als rechtswidrig angefochten. Hintergrund ist die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB), die mit niedrigen Zinsen die Wirtschaft ankurbeln wollte. Banken mussten zeitweise Geld für das Parken bei der EZB bezahlen, was teilweise in Form von Negativzinsen an die Kunden weitergegeben wurde. Im Frühjahr 2022 verlangten rund 450 Geldinstitute in Deutschland solche Negativzinsen, wobei einige bereits ab einem Guthaben von 5.000 Euro diese Gebühren erhoben.

Rechtsstreit um Negativzinsen

Die Verbraucherzentralen kritisierten die verwendeten Vertragsklauseln als rechtswidrig und unangemessen benachteiligend. Zu den rechtlichen Auseinandersetzungen gehören auch Urteile, die von verschiedenen Oberlandesgerichten gefällt wurden. Das Oberlandesgericht Köln hatte eine Klausel der Sparkasse KölnBonn für unwirksam erklärt, da diese nicht transparent war. Andere Oberlandesgerichte, wie die in Düsseldorf, Dresden, Berlin und Frankfurt, hielten ähnliche Klauseln teilweise für zulässig. Der BGH befasste sich mit Revisionen der Verbraucherzentralen zu den Urteilen dieser Oberlandesgerichte, um zu klären, ob Banken und Sparkassen weiterhin Negativzinsen verlangen dürfen.

Im Moment werden keine Negativzinsen erhoben, da die EZB die Leitzinsen erhöht hat. Zukünftig könnte jedoch eine Rückkehr zur Niedrigzinspolitik der EZB möglich sein, und die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine klare Entscheidung des BGH zur Rechtslage. Bei einer Niederlage der Banken könnten hohe Schadenersatzforderungen drohen, die das Potenzial haben, die Unternehmen erheblich zu belasten.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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