Am 27. Oktober 2025 äußerte sich Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte zur aktuellen Finanzregelung zwischen Bund und Ländern. Bovenschulte, der ab November auch Präsident des Bundesrats sein wird, forderte eine grundlegende Neuregelung des Finanzsystems. Er kritisierte insbesondere die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale, die seiner Meinung nach die Attraktivität von Wohnorten im Umland steigern und somit die Steuerkraft der Städte verringern könnte. Der Streit um die Pendlerpauschale sowie um die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist seit Längerem ein zentrales Thema, wobei die Länder die finanziellen Belastungen und Steuerausfälle, die durch die Maßnahmen entstehen, als untragbar ansehen.

Bovenschulte betonte, dass es nicht in jedem Fall notwendig sei, zwischen Bund und Ländern neu zu verhandeln. Der Bremer Bürgermeister hob hervor, dass grundlegende Lösungen erforderlich sind, um den Eindruck von ständigen Konflikten zwischen den beiden Ebenen zu vermeiden. Die Ländervertretung wird voraussichtlich am 20. Dezember über die umstrittenen Themen wie die Gastro-Steuer und die Pendlerpauschale abstimmen.

Streit um steuerliche Entlastungen

Die von der Bundesregierung geplanten Steuersenkungen für die Gastronomie und die Erhöhung der Pendlerpauschale drohen vor dem Hintergrund starker Widerstände der Bundesländer zu scheitern. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat die Länder dazu aufgefordert, das Maßnahmenpaket zu unterstützen, jedoch wird betont, dass es keine Kompensation der Steuerausfälle durch den Bund geben wird. Die Länder und Kommunen befürchten massive Steuerminderungen, die zu einem Defizit von 11,2 Milliarden Euro für die Länder und 1,4 Milliarden Euro für die Gemeinden zwischen 2026 und 2030 führen könnten, sollte das Vorhaben realisiert werden.

Die geplanten Maßnahmen beinhalten eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben auf 7% sowie eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer, die ab dem 1. Januar 2026 gilt. Diese Vorhaben müssen jedoch zunächst im Bundestag eine Mehrheit finden, bevor sie im Bundesrat zur Abstimmung gelangen können. Der Bundesrat hat hier das Recht, die Vorhaben mit einem Veto zu blockieren, was weitere Herausforderungen für die Umsetzung darstellt.

Finanzielle Rahmenbedingungen und langfristige Pläne

Im Hintergrund der aktuellen Diskussion steht ein umfassender Plan der Bundesregierung, der ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro zur Modernisierung der Infrastruktur und zur Unterstützung des Übergangs zur Klimaneutralität vorsieht. Diese Initiative soll auch steuerliche Entlastungen und Investitionsanreize umfassen. Die Bundesregierung plant unter anderem, die Körperschaftsteuer schrittweise bis 2028 zu senken sowie weitere Entlastungen bei Energiekosten zu gewähren.

Zur Reduzierung der Bürokratie und zur Förderung der Digitalisierung sollen Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Dies beinhaltet die Implementierung eines Bürgerkontos und eine vereinfachte Unternehmensgründung, die innerhalb von 24 Stunden digital möglich werden soll. Das Ziel ist es, durch diese Maßnahmen die Effizienz in der Verwaltung und der Wirtschaft zu steigern, wobei auch die Bürokratiekosten für Unternehmen deutlich gesenkt werden sollen.

Die Koordination der steuerlichen Entlastungen und die notwendige Abstimmung zwischen Bund und Ländern wird in den kommenden Wochen und Monaten entscheidend sein, um eine stabile finanzielle Grundlage für die geplanten Reformen zu schaffen.