
Der 129. Deutsche Ärztetag hat am 29. Mai 2025 den Jahresabschluss der Bundesärztekammer (BÄK) für die Jahre 2023/2024 sowie den Haushaltsvoranschlag für 2025/2026 genehmigt. Trotz eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds bleibt die finanzielle Situation der BÄK stabil, berichtet Ärzteblatt. Der Vorstand wurde für das vergangene Geschäftsjahr entlastet, und die Bilanzsumme zum 30. Juni 2024 beträgt 48,15 Millionen Euro, was einen Rückgang von 1,56 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
Die Eigenkapitalquote der BÄK sank leicht von 77 auf 76,4 Prozent. Dies ist hauptsächlich auf einen Rückgang der langfristigen Vermögenswerte um 1,89 Millionen Euro zurückzuführen, der durch planmäßige Abschreibungen bedingt ist. Die Entnahmen aus Rücklagen fielen mit 1,83 Millionen Euro geringer aus als erwartet; im Vorjahr betrugen diese noch 2,1 Millionen Euro. Außerdem reduzierten sich die Sachanlagen auf 19,4 Millionen Euro, ein Rückgang um 760.000 Euro.
Finanzielle Eckdaten und Projekte
Die finanzielle Lage der BÄK wurde von Wirtschaftsprüfern als solide eingeschätzt. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 belaufen sich die Gesamtaufwendungen auf 28,86 Millionen Euro, während die Gesamterträge bei 30,69 Millionen Euro liegen. Der Anstieg der Umlagen der Landesärztekammern um 1,77 Millionen Euro auf 21,34 Millionen Euro (ein Anstieg von 9%) und die nicht verbrauchten Mittel führten zu einem Anstieg der liquiden Mittel um 426.000 Euro auf 9,06 Millionen Euro. Die BÄK finanziert zahlreiche berufspolitische Projekte, darunter die Fortführung des Programms Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL).
Ab dem 1. Juli 2025 wird das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) das NVL-Programm übernehmen, wobei die BÄK und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sich mit jährlich 300.000 Euro beteiligen. Das NVL-Programm ist eine Initiative, die auf die Qualitätsförderung in der Medizin abzielt und Leitlinien zu weit verbreiteten Erkrankungen erstellt und weiterentwickelt. Die Reichweite der medizinischen Leitlinien ist jedoch oft begrenzt, da sie spezifische Krankheitssituationen beschreiben und organisatorische Rahmenbedingungen der Patientenversorgung selten abdecken. Hierzu sollen zusätzliche „Versorgungsleitlinien“ entwickelt werden, um Schnittstellen zwischen verschiedenen Sektoren und Disziplinen zu verbessern, wie AWMF hervorhebt.
Wirtschaftliche Herausforderungen und Ausblick
Ein negatives Geschäftsentwicklungsszenario zeigt sich beim Critical Incident Reporting System (CIRS), welches aufgrund von Kostendruck Schwierigkeiten hat. Dennoch bestehen weiterhin 41 Verträge mit 107 Instanzen. Verbesserungsmaßnahmen wurden identifiziert, und das Ärztliche Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) wird im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) weiterentwickelt.
Für den Haushalt 2025/2026 wurde ein Entwurf in Höhe von 31,34 Millionen Euro vorgelegt, was einem Rückgang von 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Umlage der Landesärztekammern soll um 3,87 Prozent steigen. Die Umlagen der Ärztekammern machen weiterhin den größten Anteil der Gesamterträge aus (75,24 %). Berücksichtigt wurden Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1,62 Millionen Euro. Zudem können nicht verbrauchte Mittel aus dem Vorjahr vollständig auf neue Rechnungen übertragen werden.