Investitionen

Bundesregierung verlängert Fristen für Ganztagsbetreuung bis 2030!

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Investitionsprogramms für die Ganztagsbetreuung in Grundschulen verabschiedet, um den Ausbau nachhaltig voranzutreiben. Laut der ersten Informationen plant die Regierung, die Fristen für Investitionen in diesen Bereich zu verlängern, um Ländern und Kommunen mehr Planungssicherheit zu geben. Ein entsprechender Entwurf (21/514) wurde bereits im Bundestag beraten und orientiert sich an einem gleichlautenden Vorschlag (21/216) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die erste Beratung fand am 22. Mai 2025 statt, und die Anerkennung des Gesetzentwurfs war ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Bildungsinfrastruktur.

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder in Kraft treten, als Teil des „Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, hat der Bund ein milliardenschweres Förderprogramm für die Länder bereitgestellt. Es wurden jedoch viele Mittel nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen abgerufen, was auf verschiedene Investitionshemmnisse zurückzuführen ist.

Investitionshemmnisse und Herausforderungen

Die Regierung erkennt an, dass anhaltende Planungsunsicherheiten bei größeren Bauvorhaben und Fachkräfteengpässe in Bauberufen die Umsetzung der Projekte erschweren. Darüber hinaus traten einige Landesprogramme zur Ausgestaltung der Förderanträge erst in 2024 in Kraft. Diese Umstände führen zu der Unsicherheit, ob die notwendigen Baumaßnahmen bis Ende 2027 abgeschlossen werden können. Bundesfamilienministerin Karin Prien hebt die Notwendigkeit von Verlässlichkeit und einem realistischen Blick auf die lokalen Herausforderungen hervor.

Zur Beseitigung dieser Hindernisse ist die Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei Jahre beschlossen worden. Der neue Zeitrahmen ermöglicht es Ländern und Kommunen, geplante und begonnene Maßnahmen auch unter schwierigen Bedingungen zu realisieren. Die Änderungen des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) sollen es ermöglichen, dass diese Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können. Zudem können Abrechnungen bis zum 30. Juni 2030 vorgenommen werden.

Finanzierung und Ziele

Die bereitgestellten Bundesmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro stehen somit bis 2029 zur Verfügung. Diese Initiative ist Teil der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und zeigt den politischen Willen, die Ganztagsbetreuung verlässlich auszubauen. Mit dem Ziel, ab dem Schuljahr 2029/30 einen Rechtsanspruch für alle Schulkinder der Klassen eins bis vier einzuführen, stellt die Regierung klare Weichen für eine zukunftsorientierte Bildungslandschaft.

Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG) wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert, um weiteren Spielraum für notwendige Umverteilungen der Mittel zu schaffen. Die Maßnahmen, die durch diese Gesetzesänderungen ermöglicht werden, sind entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs und den hochwertigen Ausbau der Ganztagsbetreuung.

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen die ausführlichen Berichte von bildungsklick.de und bmfsfj.de zur Verfügung.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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