In der Diskussion um die Sicherheit von Lebensmitteln steht die Problematik der Schadstoffe, die aus Verpackungen und Kochgeschirr in die Nahrungsmittel übertreten können, im Fokus. Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des europäischen Verbraucherverbandes BEUC zeigt, dass 70% der Konsumenten besorgt über Chemikalien in Lebensmittverpackungen sind. Zudem fordern 90% der Verbraucher:innen strengere Vorschriften für Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Die Verbraucherzentrale NRW berichtet, dass in diesen Verpackungen potenziell gesundheitsschädliche Chemikalien wie Weichmacher in Trinkflaschen, Bisphenole in Konservendosen und Mineralöl in Schokolade vorkommen. Auch Melamin und Formaldehyd in Kindergeschirr werden als problematisch erachtet.

Die Abgabe von Schadstoffen in Lebensmittel kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter das Material der Verpackung, die Lagerdauer und -temperatur sowie die Kontaktfläche. Obwohl theoretisch verboten ist, dass gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe in Lebensmittel übergehen, gibt es in der Praxis Lücken bei der Kennzeichnung und den Kontrollen.

Regulatorische Herausforderungen

Aktuell liegt die Herausforderung in der unzureichenden Harmonisierung der Vorschriften auf europäischer Ebene. Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für Materialien wie Papier, Silikon, Glas, Keramik und Metalle erschweren einheitliche Kontrollen. Die Verbraucherzentrale fordert daher bessere Informationen und einen stärkeren Schutz der Verbraucher vor Chemikalien. Konkrete Vorschläge sind wirksamere Gesetze, engmaschigere Kontrollen und klare Verbote für besonders schädliche Stoffe.

Um diese Fragen zu adressieren, sind neue regulatorische Maßnahmen erforderlich. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2019 mit dem Europäischen Grünen Deal eine Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien angekündigt. Dieses Konzept, bekannt als „Ein Stoff – eine Bewertung“ (OSOA), soll die Vorschriften vereinheitlichen und den Umgang mit Chemikalien transparenter gestalten.

EU-Rechtsvorschriften und zukünftige Entwicklungen

Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Rechtsvorschriften in Kraft, die unter anderem die Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien vorsehen. Diese Plattform muss bis Ende 2028 betriebsbereit sein und enthält Grunddaten, die auffindbar, zugänglich und interoperabel sein müssen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) trägt die Verantwortung für die Implementierung dieser Plattform, unterstützt von anderen Agenturen.

Zusätzlich wird Human-Biomonitoring zur Messung toxischer chemischer Verbindungen im Körper in allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Die EFSA arbeitet an der Integration chemikalienbezogener Datensammlungen in diese Plattform, um eine bessere regulatorische Vorhersehbarkeit und Kosteneinsparungen zu ermöglichen. Die Herausforderung liegt jedoch weiterhin in der Überwachung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften sowie der Einfuhrkontrollen unsicherer Produkte.