Gemäß einem Bericht von www.versicherungsbote.de, hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Debeka Lebensversicherung verklagt. Der Grund dafür ist die intransparente und unangemessene Stornoklausel in den Verträgen, die Kunden belastet, wenn sie vorzeitig aussteigen. Die Verbraucherschützer werfen der Debeka vor, Verbraucher zu benachteiligen und gegen das Versicherungsvertragsgesetz zu verstoßen.
Die Stornoklausel in den Verträgen der Debeka Lebensversicherung hat für reichlich unangenehme Post gesorgt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Koblenzer Versicherer wegen besagter Klausel verklagt, da sie nicht den gesetzlichen Anforderungen bezüglich Transparenz und Angemessenheit entspricht. Laut der Verbraucherzentrale sollten die Stornokosten bereits vor Vertragsabschluss transparent kommuniziert werden, damit Kunden einschätzen können, welche Kosten im Falle einer Stornierung anfallen. Die Debeka verweist jedoch auf variierende und unbekannte Zinssätze, die von den Kunden weder bekannt noch nachvollzogen werden können. Dies führt dazu, dass Kunden die Höhe der Abzüge nach einem komplizierten Verfahren selbst errechnen müssen, was aus Sicht der Verbraucherzentrale intransparent ist.
Diese Klage könnte weitreichende Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt haben, da auch andere Versicherer in Zukunft Abmahnungen und Klagen von der Verbraucherzentrale Hamburg erhalten könnten. Die Verbraucherzentrale prüft derzeit, ob auch Kunden anderer Versicherungsgesellschaften von rechtswidrigen Klauseln zum Stornoabzug betroffen sind. Sollten Kunden bei anderen Versicherern ähnlich hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen müssen, könnten weitere Klagen folgen. Dies könnte zu einem Umdenken bei Versicherern in Bezug auf ihre Stornoklauseln führen und letztendlich zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz führen.
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