Demenz verändert nicht nur den Alltag der Betroffenen, sondern hat auch weitreichende Folgen für den Versicherungsschutz. Angehörige sollten bestehende Versicherungsverträge kritisch überprüfen, um teuren Lücken vorzubeugen. Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, warnt vor hohen Kosten, die entstehen können, wenn die richtigen Klauseln nicht vorhanden sind. Insbesondere für Menschen mit fortgeschrittener Demenz sind wichtige Anpassungen bei verschiedenen Versicherungen notwendig.

Ein zentraler Aspekt ist die Privathaftpflichtversicherung. Diese ist besonders wichtig, da sie für finanzielle Schäden, die Dritte durch eigene Unachtsamkeit erleiden, aufkommt. Menschen mit fortgeschrittener Demenz gelten häufig als nicht deliktsfähig und könnten bei Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar gemacht werden. Ohne spezielle Vereinbarungen bleiben Geschädigte unter Umständen auf ihren Kosten sitzen. Eine Demenzklausel kann hierbei helfen und auch Angehörige in den Versicherungsschutz einbeziehen. Diese gilt sowohl in der häuslichen Umgebung als auch in Pflegeeinrichtungen, jedoch nicht für alleinlebende Demenzkranke.

Wichtige Versicherungstypen für demenzkranke Menschen

Ein weiterer relevanter Versicherungstyp ist die Hausratversicherung, die das Hab und Gut der Versicherten schützt. Sie greift insbesondere bei Unfällen, zum Beispiel wenn ein Wohnungsbrand durch eine vergessene Kerze verursacht wird. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass viele Versicherer Leistungen bei grob fahrlässig verursachten Schäden kürzen können. Gegen einen Mehrbetrag besteht oft die Möglichkeit, auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit zu verzichten.

Die Unfallversicherung kann ebenfalls eine sinnvolle Absicherung darstellen, hat jedoch Einschränkungen bei Demenz. Unfälle, die aus Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörungen resultieren, sind häufig nicht versichert, und viele Anbieter schließen Personen mit Pflegegrad 3 vom Unfallversicherungsschutz aus. Philipp Wolf empfiehlt, bestehende Policen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Wichtige Tipps zur Absicherung

Um finanziellen Risiken durch unabsichtliche Schäden vorzubeugen, empfiehlt Wolf Angehörigen folgende Schritte:

  • Eine Haftpflichtversicherung mit Demenzklausel abschließen.
  • Die grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung einzuschließen.
  • Die Unfallversicherung regelmäßig auf ihre Gültigkeit und Leistungsumfang zu überprüfen.

Besonders für ältere Menschen, die oft alleine leben, ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Schäden durch demenzkranke Menschen können hohe Kosten verursachen. Auch wenn die rechtliche Fähigkeit, für selbst verursachte Schäden verantwortlich gemacht zu werden, im fortgeschrittenen Stadium der Demenz oft eingeschränkt ist, sollte trotzdem eine Haftpflichtversicherung vor hohen Kosten schützen. Angehörige sollten sich auch schriftlich bestätigen lassen, ob eine Deliktsunfähigkeitsklausel in ihrem Vertrag enthalten ist.

Zusammenfassend ist es unerlässlich, dass Angehörige von Menschen mit Demenz sich gut informieren und ihre Versicherungsverträge anpassen. Fragen zu den verschiedenen Versicherungstypen können in einer kostenlosen Erstberatung bei der Verbraucherzentrale geklärt werden, die auch weiterführende Unterstützung in diesen Angelegenheiten bietet. Die Notwendigkeit einer Überprüfung und Anpassung der Versicherungslösungen wird durch Experten wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eindringlich betont, um unangenehme Überraschungen im Alltag zu vermeiden.