Verbraucherschutz

Digital Services Act: Finanzexperte kritisiert mangelhaften Verbraucherschutz

Gemäß einem Bericht von www.e-recht24.de, hat die EU-Kommission das Gesetz über die digitalen Dienste (Digital Services Act, kurz: DSA) als erstes Regulierungssystem seiner Art beworben, das weltweit Maßstäbe setzt. Das Ziel des DSA ist ein besserer Schutz von Verbrauchern, insbesondere auf großen Online-Plattformen und Suchmaschinen. Seit Ende August ist es diesen Plattformen untersagt, manipulative Designtricks wie auffällige Buttons und komplizierte Menüführungen zu verwenden. Zudem müssen Kriterien für das Anzeigen von Werbung offengelegt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in verständlicher Sprache bereitgestellt werden.

Allerdings fällt die Bilanz von Verbraucherschützern 100 Tage nach dem Inkrafttreten des DSA ernüchternd aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Unternehmen wie Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube untersucht und festgestellt, dass sämtliche Plattformen gegen die Regelungen des DSA verstoßen. Bei Amazon beispielsweise wird Nutzern mit unübersehbaren gelben Buttons zum Abschluss eines Prime-Abonnements verleitet, während die Option zum Bestellen ohne Prime unauffällig gestaltet ist. Auch auf YouTube wurden unzulässige, penetrante Wiederholungen von Fragen an die Nutzer entdeckt.

Darüber hinaus erfüllen die Plattformen Instagram, TikTok, Snapchat und X (vormals Twitter) nicht die Anforderungen des DSA bezüglich der Werbetransparenz. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zudem oft bis zu 50 DIN-A4-Seiten lang und in überaus komplexer Sprache verfasst, was gegen die Vorgaben des DSA verstößt.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass zwölf der vom Digital Services Act betroffenen 19 Tech-Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllen. Angesichts dieser unbefriedigenden Ergebnisse fordert der vzbv die Bundesregierung auf, eine effiziente nationale Überwachung der Online-Plattformen sicherzustellen. Diese Mängel können langfristig zu einem geringeren Vertrauen der Verbraucher in die Online-Plattformen führen und auch die Marktanteile der betroffenen Unternehmen beeinträchtigen. Die benötigten Maßnahmen zur Erfüllung der DSA-Anforderungen könnten zudem zusätzliche Kosten für die Unternehmen bedeuten. Dies kann zu einer Verschiebung der Wettbewerbslage auf dem Markt führen, wenn kleinere Unternehmen möglicherweise besser in der Lage sind, die Anforderungen des DSA zu erfüllen.

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Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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