Am 19. Februar 2026 kommen bedeutende Änderungen im Bereich der tokenisierten Finanzinstrumente auf den Markt. Das Pilotregime für den Handel mit diesen Instrumenten wird ausgeweitet, was vor allem die Handelsmöglichkeiten mit tokenisierten Aktien erheblich erweitert. Deloitte berichtet, dass die bisherigen Beschränkungen auf tokenisierte Aktien mit einer Marktkapitalisierung von unter 500 Millionen Euro wegfallen. Zudem dürfen im Rahmen des Pilotregimes alle MiFID-II-Finanzinstrumente und deren Derivate gehandelt werden.
Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Diversifizierung im Handel zu fördern und somit ein breiteres Spektrum an Investoren anzuziehen. Durch die Einbeziehung aller Wertpapierarten wird eine höhere Produktvielfalt geschaffen. Laut Hortmannlaw wird 2025 der regulierte Kapitalmarkt-Baustein der digitalen Aktien etabliert, der Aktiengesellschaften die Ausgabe elektronischer Aktien ermöglicht. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, zusammen mit Anpassungen des eWpG, erlaubt diese Entwicklung und sorgt für eine Vielzahl neuer Möglichkeiten für Investitionen.
Vorteile digitaler Aktien
Digitale Aktien können als Zentralregisterwertpapier oder Kryptowertpapier auf der Blockchain veröffentlicht werden, was zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Kleinere Unternehmen profitieren besonders von geringeren Emissionskosten, einem verringerten Bedarf an Intermediären sowie von einer erhöhten Liquidität durch die Möglichkeit des 24/7-Handels. Weiterhin sind diese elektronischen Aktien als Finanzinstrumente gemäß MiFID II eingeordnet und unterliegen somit strengen rechtlichen Rahmenbedingungen wie dem Prospektrecht und marktrechtlichen Verhaltenspflichten.
Die Kombination aus digitaler Technologie und regulatorischem Rahmen ist jedoch nicht ohne Risiken. EY weist darauf hin, dass Risiken wie fehlender Gutglaubensschutz und regulatorische Unsicherheiten bestehen. Zudem ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Security Token und Utility Token festzulegen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
DLT und regulatorische Rahmenbedingungen
Gemäß den neuen Regelungen dürfen Wertpapierfirmen und Marktbetreiber mit BaFin-Erlaubnis DLT MTF und DLT TSS betreiben. Dies ermöglicht FinTech-Unternehmen, über ein vereinfachtes Verfahren eine Lizenz zu beantragen, wobei DLT-basierte Produkte als Krypto-Assets betrachtet werden. Im Rahmen des EU-DLT-Pilot-Regimes gelten diese ebenfalls als Finanzinstrumente gemäß MiFID II.
Es existieren jedoch bestimmte Einschränkungen bezüglich der Marktkapitalisierung bei Aktien und des Emissionsvolumens bei Anleihen. Diese sollen den Teilnehmern helfen, Erfahrungen mit der neuen Technologie zu sammeln und ihre zukünftigen Rollen als Investoren, Emittenten oder Anbieter von Kryptowertpapierregisterführungen zu evaluieren. Die Implementierung von Smart Contracts wird auch die Notwendigkeit zur Automatisierung im gesamten Produktlebenszyklus erhöhen, wodurch Kosten und Zeit gespart werden können.
Die Marktteilnehmer sind aufgefordert, ihre Strategien bezüglich der Nutzung von DLT-gestützten Produkten zu konkretisieren und notwendige technologische Anpassungen sowie Genehmigungen rechtzeitig zu beantragen, um von diesen neuen Möglichkeiten zu profitieren.