Gemäß einem Bericht von www.versicherungsjournal.at, wird in der Versicherungsbranche viel über Digitalisierung gesprochen. Allianz-Vorstandschef Remi Vrignaud äußert seine Skepsis bezüglich der „digitalen Dividende“ und betont, dass die digitale Transformation des Geschäftsmodells noch aussteht. Des Weiteren erwähnt er die bevorstehenden Herausforderungen durch geplante Vorschriften, die der Nutzung künstlicher Intelligenz einen rechtlichen Rahmen geben sollen.
Die geplante EU-Verordnung mit dem Titel „Gesetz über künstliche Intelligenz“ soll Einheitsanforderungen an den Einsatz von KI in der EU stellen. Dabei werden vier Arten von KI unterschieden, darunter auch Hochrisiko-KI, die strenge Anforderungen in Bereichen wie Risikomanagement, Daten-Governance, Transparenz und menschliche Aufsicht erfüllen muss. Des Weiteren wird diskutiert, ob die Kranken- und Lebensversicherung als Hochrisiko-KI-Kandidaten eingestuft werden sollen, was möglicherweise negative Auswirkungen auf Versicherte haben könnte.
Für Versicherungsunternehmen ergeben sich potenzielle Implikationen in Bereichen wie Schadenregulierung, Underwriting und Personalmanagement. Versicherungsvermittler dürften hingegen weniger betroffen sein, könnten aber beim Einsatz von Chatbots Berührungspunkte mit den neuen Regelungen haben. Generell wird empfohlen, sich schon jetzt auf kommende Anforderungen vorzubereiten. Die geplante Verordnung könnte also partiell Auswirkungen auf den Versicherungssektor haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der rechtliche Rahmen für künstlich intelligente Versicherungslösungen potenziell Auswirkungen auf den Markt und die Versicherungsbranche haben wird. Versicherte könnten negative Effekte erfahren, während Unternehmen sich auf neue Anforderungen vorbereiten müssen, um den Einsatz von KI in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verordnung in der Praxis auswirken wird.
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