Die Doppelbesteuerung der Rente ist ein kontrovers diskutiertes Thema in Deutschland und hat bereits zu maßgeblichen gesetzlichen Änderungen geführt. Im Jahr 2002 musste die Besteuerung von Renten aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet werden, da eine drohende Verfassungswidrigkeit aufgrund von Doppelbesteuerung von Renten festgestellt wurde. Vor diesem Urteil wurden Renten nach dem Ertragsanteilsverfahren besteuert, was jedoch als ungerecht und nicht zukunftsfähig erachtet wurde. Die Problematik der Doppelbesteuerung resultiert aus der teilweisen Besteuerung von Renteneinkünften vor der Einführung der nachgelagerten Besteuerung.
Seit 2023 wurden erhebliche Änderungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eingeleitet. Eine wesentliche Maßnahme war die Abschaffung der prozentualen Begrenzung beim Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen. Zudem wurde beschlossen, den Anstieg des zu besteuernden Rentenanteils für Neurentner jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Doppelbesteuerung zu vermeiden und Rentner steuerlich zu entlasten.
Rentner, die seit kurzem Rente beziehen, frühere Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschüsse, ledige Senioren ohne Hinterbliebenenrente und Männer aufgrund ihrer statistischen Lebenserwartung sind laut Bundesfinanzhof am ehesten von einer Doppelbesteuerung betroffen. Eine weitere geplante Maßnahme zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist die Einführung eines zusätzlichen typisierten Rentenfreibetrags, der Rentner von der Besteuerung freistellen soll.
Experten und der Bund der Steuerzahler sehen die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kritisch und fordern zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen. Derzeit wird im Bundestag über weitere Entlastungen für Rentner diskutiert, um die Doppelbesteuerung effektiv zu verhindern. Rentner sollten daher ihre Steuerbescheide aufbewahren, um mögliche Ansprüche geltend machen zu können und sich für eine gerechte Besteuerung ihrer Renten einzusetzen.