Am 03. April 2024 entdeckten Streifenbeamte am Kronenwirtsberg einen E-Scooter, an dem immer noch das Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Der 32-jährige Fahrer des E-Scooters erklärte, dass er vergessen hatte, ein neues Versicherungskennzeichen zu beantragen. Aufgrund dessen wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Diese Maßnahme wurde von der Polizeiinspektion Feuchtwangen durchgeführt.
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