Während einer Verkehrskontrolle im Grafweg fiel der Polizei ein E-Scooter-Fahrer auf, der mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen unterwegs war. Es wurde festgestellt, dass „Schwarzfahren“ seit dem 1. März nicht mehr erlaubt ist, da die Kennzeichen in diesem Versicherungsjahr blau sein müssen. Der 27-Jährige wurde darauf hingewiesen, dass er ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs war. Die Weiterfahrt wurde untersagt, und eine entsprechende Anzeige wurde geschrieben.
In Bezug auf Elektro-Kleinstfahrzeuge betont die Polizei, dass diese in der Regel über einen Versicherungsschutz verfügen müssen, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Es gelten auch für E-Scooter-Fahrer die gleichen Promillegrenzen und Vorschriften wie für Autofahrer. Neben der Versicherungspflicht müssen E-Scooter normalerweise auch über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einhaltung dieser Vorschriften und Regeln unerlässlich ist, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Weitere Informationen zu Versicherungspflicht und Betriebserlaubnis können bei den zuständigen Behörden eingeholt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es liegt in der Verantwortung jedes Fahrers, sicherzustellen, dass sein E-Scooter den gesetzlichen Anforderungen entspricht.