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E-Scooter im Visier: Betrunken und unversichert durch die Wesermarsch!

In der Wesermarsch häufen sich die Verstöße mit E-Scootern, wie aktuelle Zahlen belegen. Die häufigsten Delikte sind das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie das Fahren ohne Versicherungsschutz. Im Jahr 2024 wurde ein Anstieg der Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen registriert, wobei von den insgesamt 20 Unfällen 12 auf E-Scooter-Fahrer zurückzuführen sind. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2023, als nur 8 Unfälle gezählt wurden. Polizeihauptkommissar Alexander Huber berichtet von einer merklichen Erhöhung der Fallzahlen, die auch in den ersten Monaten des Jahres 2025 weiterhin anhalten.

Im gesamten Jahr 2024 wurden 121 Fälle von Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen festgestellt. Für das Jahr 2025 sind bisher 7 solcher Fälle bekannt. Die rechtlichen Konsequenzen für diese Verstöße sind erheblich: Bei einem ersten Verstoß sind ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister vorgesehen. Ein wiederholter Verstoß kann mit Bußgeldern bis zu 1500 Euro bestraft werden.

Strenge Regelungen und Dunkelziffer

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass E-Scooter-Fahrer unter 0,5 Promille wie Autofahrer behandelt werden. Ab 0,3 Promille können Fahrverbote oder Freiheitsstrafen verhängt werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Zudem sind E-Scooter versicherungspflichtig und benötigen ein Kennzeichen. Im Jahr 2024 wurden 9 Fälle von Fahren ohne Versicherungsschutz registriert, wobei die Dunkelziffer hierbei als hoch eingeschätzt wird. Fahren ohne Versicherungsschutz wird meist als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit einem Verwarngeld von 40 Euro geahndet werden.

Die Nutzung von Smartphones während der Fahrt und das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter sind ebenfalls verboten. Im Jahr 2024 gab es sechs Bußgelder für Handyverstöße. Die Strafe dafür liegt bei 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. Im Gegensatz dazu führt das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter häufig nicht zu Anzeigen, sondern bleibt oft mit einer mündlichen Verwarnung ahndbar.

Rechtliche Entscheidungen und Gefährdungspotenzial

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken bekräftigt die strengen Regeln für E-Scooter-Fahrer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Ein Mann, der bei einer Polizeikontrolle erheblich unter dem Einfluss von Drogen stand, wurde mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Er legte Rechtsbeschwerde ein, die jedoch als unbegründet zurückgewiesen wurde. Das Gericht stellte klar, dass die Gefährlichkeit des Fahrens unter Einfluss von Drogen oder Alkohol nicht durch die geringere Masse und Geschwindigkeit eines E-Scooters abgemildert wird.

Diese rechtlichen Entwicklungen sowie die umfassenden Regelungen sind Teil der Bemühungen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und E-Scooter-Fahrer vor sich und anderen zu schützen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in der Wesermarsch in den kommenden Monaten entwickeln wird.

Für weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Gefahrenpotenzial beim Fahren von E-Scootern empfehlen sich die Artikel von NWZonline und ADAC.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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