Eine 29-jährige Frau aus einem nordafrikanischen Land steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits, nachdem sie am 1. September 2025 in Sigmaringen mit einem E-Scooter kontrolliert wurde, der keinen gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag hatte. Laut den Angaben von Schwäbische verdient die Frau etwa 700 Euro im Monat. Nach Abzug der Miete bleibt ihr kein Geld übrig, wodurch sie häufig Geld von anderen Mädchen leihen muss, um über die Runden zu kommen.

Der Strafbefehl wurde am 5. November ausgestellt. Die 29-Jährige legte am 5. Dezember Einspruch ein. Ihr Argument, dass ihr Freund den E-Scooter gekauft und eine Versicherung abgeschlossen habe, die nach ihrer Ansicht für ein Jahr gültig gewesen sei, wurde von der Staatsanwaltschaft als nicht stichhaltig zurückgewiesen. Diese stellte klar, dass das Versicherungsjahr am 1. März beginnt, was bedeutet, dass sie sieben Monate ohne gültigen Versicherungsschutz gefahren war.

Rechtliche Konsequenzen und Fahrverhalten

Die Kontrolleffekte am Tattag beinhalteten eine Belehrung über die Notwendigkeit einer „grünen Nummer“. Trotz dieser Information setzte sie ihre Fahrt fort und wurde erneut durch die Polizei angehalten. Der erste Verstoß galt als fahrlässig, der zweite als vorsätzlich. Die Richterin entschied, dass die Angeklagte nicht nach Hause fahren dürfe, nachdem sie über die fehlende Versicherung informiert worden war.

Die daraus resultierende Strafe umfasste für beide Verstöße jeweils zehn Tagessätze. Bei ihrem Einkommen von etwa 600 Euro ergibt das eine Gesamtstrafe von 300 Euro. Die Richterin bot ihr die Möglichkeit einer Ratenzahlung an und warnte sie vor zusätzlichen Verfahrenskosten, sollten sie ihren Einspruch nicht zurückziehen. Emotional betroffen von der Situation, fühlte sich die 29-Jährige missverstanden und nahm am Ende den Einspruch zurück.

E-Scooter und rechtliche Rahmenbedingungen

E-Scooter erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit, stellen jedoch auch rechtliche Herausforderungen dar. Diese Fahrzeuge unterliegen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betrieb eines E-Scooters ist nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung erlaubt, die durch eine deutlich sichtbar angebrachte Versicherungsplakette nachgewiesen wird, wie Verkehrsrechtsschutz hervorhebt.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist gesetzeswidrig und kann zu Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr führen, wie Kanzlei Wulf betont. Zudem können Punkte in Flensburg und Einträge im Führungszeugnis die Folge sein. Besonders bei Wiederholungstätern oder Unfällen könnten die Strafen verschärft werden. Da auch Jugendliche von diesen Regelungen betroffen sind, ist stets darauf zu achten, dass die rechtlichen Vorgaben beachtet werden, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden.

Die komplexe Haftungslage bei E-Scooter-Unfällen verlangt von den Nutzern, sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst zu sein. Die Gerichte fällen oft differenzierte Urteile zu diesen Themen, was bei Unsicherheit eine rechtliche Beratung empfehlenswert macht.