Versicherung

E-Scooter unter Alkohol: Mann in Klingenmünster wird angehalten!

Am 31. Mai 2025 kam es zu einem Verkehrsunfall in Klingenmünster, der die Problematik des Fahrens unter Alkoholeinfluss auf E-Scootern in den Fokus rückte. Laut meinestadt.de stellte die Polizei um 13:45 Uhr eine Verkehrskontrolle auf der Bahnhofstraße durch. Dabei geriet ein 41-jähriger Mann mit einem E-Scooter in das Visier der Beamten, da sein Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen aufwies.

Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten sofort einen Alkoholgeruch sowie drogentypische Auffälligkeiten bei dem Fahrer. Ein durchgeführter Test bestätigte die ehrlichen Verdachtsmomente gegenüber dem Mann, was zur Entnahme einer Blutprobe führte. In der Folge wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, das sich auf einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie auf Trunkenheit im Verkehr stützt.

Rechtslage zu E-Scootern

Die rechtliche Einordnung von E-Scootern ist ein komplexes Thema, das bereits durch verschiedene Urteile geprägt wurde. Ein bedeutendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. März 2021 behandelt genau diese Thematik. Laut anwalt.de wurde in dem Fall entschieden, dass Vorschriften, die für Kraftfahrer gelten, nicht automatisch auch auf E-Scooter anwendbar sind, was die Rechtslage zusätzlich kompliziert.

Im konkreten Fall des BGH war ein Mann mehrfach alkoholisiert mit einem E-Scooter gefahren und hatte nach einem Zusammenstoß mit einem Pkw, ohne den Vorfall zu klären, weiterhin seinen Weg fortgesetzt. Dies führte zu einer Verurteilung von zwei Jahren und drei Monaten Haft sowie zu einer zweijährigen Führerscheinsperre. Allerdings ist die Frage der Führerscheinsperre nur dann relevant, wenn das Fahren eines E-Scooters eine Fahrerlaubnis voraussetzt.

Ein weiterer juristischer Aspekt, der beleuchtet werden muss, ist, dass die Rechtslage hinsichtlich der absoluten Fahruntauglichkeit bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern noch unklar bleibt. Während bei Kraftfahrzeugen eine Grenze von 1,1 Promille und bei Fahrrädern von 1,6 Promille gilt, steht die Frage offen, ab wann genau E-Scooter als kraftfahrzeugähnlich eingestuft werden können.

Die Vorinstanz des BGH wird sich erneut mit der technischen Beschaffenheit von E-Scootern auseinandersetzen müssen, um festzustellen, ob sie unter die entsprechenden rechtlichen Ansprüche fallen. Die Unsicherheiten in der rechtlichen Einordnung bleiben somit auch nach diesen Vorfällen bestehen.

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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