
Die Bundesregierung plant weitreichende steuerliche Anreize, um den Kauf von Elektroautos zu fördern. Wie wochenblatt.de berichtet, können Käufer eines neuen Elektroautos im Jahr des Kaufs bis zu 75 % der Kosten steuerlich absetzen. Diese Regelung gilt für Käufe, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 getätigt werden.
Nach dem ersten Jahr des Erwerbs können dann 10 % der Kosten abgesetzt werden. In den Folgejahren sinken die möglichen Absetzungen: 5 % im zweiten und dritten Jahr, 3 % im vierten Jahr und 2 % im fünften Jahr. Diese Initiative ist Teil des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“, das nicht nur die Elektromobilität forciert.
Zusätzliche Maßnahmen und Unterstützung für Unternehmen
Die steuerlichen Vorteile sind nicht nur auf private Käufer beschränkt; insideevs.de hebt hervor, dass die neuen Maßnahmen auch stark auf gewerbliche Nutzer ausgerichtet sind. Dadurch sollen die Autoindustrie und ihre Beschäftigten bei der Umstellung auf E-Mobilität unterstützt werden. Unternehmen müssen die Investitionskosten für neu zugelassene, emissionsfreie Fahrzeuge schneller steuerlich geltend machen können.
Ein wesentlicher Bestandteil sind auch die neuen Sonderabschreibungen, die es ermöglichen, Anschaffungen über sechs Jahre mit einem Satz von 40 % abzuschreiben. Diese Regelung ist befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.
Ein weiterer Schritt zur Förderung der Elektromobilität ist die Erweiterung der Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge. Der steuerliche Vorteil für Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen privat nutzen, wird vergünstigt, und die Höchstgrenze für den Bruttolistenpreis wurde von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben. Diese neue Regelung gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden.
Langfristige Ziele der Regierung
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte den „Investitions-Booster“ an, der nicht nur für den E-Automarkt, sondern auch für Unternehmen insgesamt gilt. So sollen bewegliche Güter, wie Maschinen, im Zeitraum von 2025 bis 2027 mit bis zu 30 % von der Steuer abgesetzt werden können. Zudem plant die Regierung, die Körperschaftssteuer von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032 zu senken, um Unternehmen langfristige Planungssicherheit zu geben.
Diese umfassenden Maßnahmen zielen darauf ab, Investitionen in Deutschland zu fördern und die steuerliche Forschungsförderung auszuweiten, um Forschung und Entwicklung weiter zu stärken. Die finalen Beschlüsse zu den bereits erwähnten Maßnahmen sind für November 2024 geplant, und die Zustimmung von Bundestag sowie Bundesrat ist erforderlich, um diese weitreichenden Änderungen auch umzusetzen.