Am 29. April 2025 wurde die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland für rund 73 Millionen gesetzlich versicherte Personen eingeführt. Diese Innovation soll die Vernetzung im Gesundheitswesen verbessern und für mehr Transparenz im Versorgungsalltag sorgen. Die ePA bündelt wichtige Gesundheitsinformationen wie Arztbriefe, Laborbefunde und Medikationspläne an einem digitalen Ort und ermöglicht den Versicherten jederzeit den Zugriff auf ihre Daten über eine entsprechende App ihrer Krankenkasse.

Wie vzbv.de berichtet, wird die aktuelle Nutzung der ePA sowie die damit verbundenen Herausforderungen in einem Online-Pressegespräch des Verbraucherzentrale Bundesverbands thematisiert. Dieses findet am Mittwoch, den 18. Februar 2026, um 10:00 Uhr statt. Anmeldungen sind bis zum 16. Februar 2026 erforderlich. Die Veranstaltung wird von Ramona Pop und Dorle Martischewsky geleitet und bietet Einblicke in die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zum Thema ePA.

Vorteile der elektronischen Patientenakte

Die ePA ermöglicht es Versicherten, die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten zu behalten. Nur berechtigte Personen und Einrichtungen können auf die Informationen zugreifen, und über die App können die Nutzer jederzeit nachverfolgen, wer Zugriff auf ihre Daten hat. Versicherten steht es frei, den Zugriff auf bestimmte Daten zu verweigern oder eine Stellvertretung für die Verwaltung der ePA zu benennen.

Die Datensicherheit bleibt durch eine umfassende Sicherheitsarchitektur und die Speicherung der Daten in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland gewährleistet. Laut den Informationen des BSI erfolgt der Datenaustausch über verschlüsselte Kanäle, um die höchsten Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.

Automatische Einrichtung und individuelle Kontrolle

Ein weiterer Vorteil der ePA ist die automatische Einrichtung durch die Krankenkassen für ihre Versicherten. Dies bedeutet, dass Nutzer im Regelfall nicht aktiv werden müssen, um ihre ePA zu erhalten. Gleichzeitig haben sie jedoch jederzeit die Möglichkeit, der Nutzung der ePA zu widersprechen. Diese Flexibilität stellt sicher, dass das Angebot der elektronischen Patientenakte den Bedürfnissen der Versicherten gerecht wird.

Mit der digitalen Transformation im Gesundheitssektor setzt die Bundesrepublik auf eine zeitgemäße Bereitstellung von Gesundheitsdaten, die nicht nur den Ärzten, sondern auch den Patient:innen zugutekommt. Weitere Informationen zum aktuellen Stand finden Interessierte auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.