Die Verbraucherzentralen warnen vor einem immer häufiger auftretenden Phänomen: Greenwashing. Unternehmen erwecken den Eindruck von Nachhaltigkeit durch Marketing, ohne tatsächlich ökologische Vorteile zu bieten. Die EU hat auf diese irreführenden Praktiken mit neuen gesetzlichen Regelungen reagiert, um Verbraucher besser zu schützen und ihnen zu ermöglichen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Die neue Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) tritt am 27. März 2024 in Kraft. Bis zum 27. März 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten die neuen Regeln in nationales Recht umsetzen, wobei ab dem 27. September 2026 verbindliche Verbote für irreführende Werbetricks gelten. Dazu zählen allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg, Werbung, die auf CO2-Kompensation beruht, sowie das Verschleiern von Produkthaltbarkeit.
Wichtige Neuerungen und Forderungen
Mit den neuen Bestimmungen soll die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsversprechen erhöht werden. Ab September 2026 dürfen Produkte beispielsweise nicht mehr als „klimaneutral“ beworben werden, wenn dies nur auf CO2-Kompensation beruht. Unternehmen sind außerdem verpflichtet, ihre Umweltversprechen mit wissenschaftlichen Belegen zu untermauern. Um einen transparenten Nachweis zu ermöglichen, könnten diese Informationen sogar per QR-Code bereitgestellt werden.
Die EU-Richtlinien verlangen weiterhin, dass Nachhaltigkeitslabels auf unabhängigen Zertifizierungssystemen basieren. Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ sind künftig EU-weit verboten. Diese Schritte zielen darauf ab, den Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten zu ermöglichen.
Verbraucherschutz stärken
Die Änderungen umfassen auch ein höheres Verbraucherschutzniveau in Verträgen zwischen Verbraucher*innen und Unternehmen. So wird festgelegt, dass Unternehmen Informationen über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Garantiebedingungen bereitstellen müssen. Zudem sind sie verpflichtet, transparente Angaben zu Softwareaktualisierungen und Kundendienstleistungen zu machen.
Verbraucherzentralen setzen die neuen Gesetze aktiv ein, um gegen irreführende Unternehmen vorzugehen. Zudem bietet das Portal „Siegelklarheit“ Bewertungen von Nachhaltigkeitssiegeln für diverse Produktbereiche an, um Konsumenten eine Hilfestellung bei der Überprüfung von Nachhaltigkeitsversprechen zu geben.
Die neue EU-Richtlinie und die ergänzende „Green Claims Directive“ zielen darauf ab, dass Unternehmen strengen Vorgaben für verlässliche, vergleichbare und nachprüfbare Informationen zu Umwelteigenschaften unterliegen. So wird die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen verbessert, und nicht staatliche Siegel ohne Dritt-Zertifizierung werden verboten. Verbraucher haben somit die Möglichkeit, umweltfreundliche Produkte sicherer zu identifizieren und falsche Versprechen zu entlarven.
Für weitere Informationen über diese wichtigen Änderungen können Verbraucher die Webseiten der Verbraucherzentrale NRW und des Umweltbundesamtes besuchen.