Verbraucherschutz

Eventim Rückerstattung: Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen Marktführer

Gemäß einem Bericht von www.merkur.de, geht es in einem aktuellen Gerichtsverfahren um die Frage, ob Verbraucher nach der Absage eines Konzerts Anspruch auf eine Rückerstattung des kompletten Ticketpreises haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Dezember 2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht eine Musterfeststellungsklage gegen den Ticketanbieter Eventim eingereicht. Seit dem 9. Februar können sich betroffene Verbraucher der Klage anschließen.

Eventim ist Marktführer im Verkauf von Veranstaltungstickets und wird oft von Veranstaltern beauftragt, die Rückabwicklung des Ticketkaufs bei abgesagten Veranstaltungen durchzuführen. Hierbei behält Eventim jedoch häufig einzelne Preisbestandteile ein, wie beispielsweise die Buchungsgebühr. Viele Verbraucher haben sich deswegen bei Verbraucherzentralen beschwert.

Laut dem vzbv ist Eventim jedoch verpflichtet, den vollständigen Ticketpreis zu erstatten. Das Ziel der Musterfeststellungsklage ist es, diese Forderung gerichtlich zu klären. Bislang haben sich bereits über 1500 Menschen in das Klageregister eingetragen, was darauf hinweist, dass die Klage bei den betroffenen Verbrauchern auf großes Interesse stößt.

Wie www.merkur.de berichtet, hält Eventim die Klage für unbegründet. Das Landgericht München hat in einem Urteil aus dem Juni 2021 festgestellt, dass Ticketkäufer bei Absagen oder Verlegungen keine Erstattungsansprüche gegen Eventim haben. Ähnliche Urteile wurden auch vom Landgericht Bremen und dem Bundesgerichtshof gefällt. Eventim plant, die Musterfeststellungsklage zurückzuweisen.

Die Verbraucherschützer sehen den Fall anders gelagert, insbesondere in Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 2022. Dort wurde ein Anspruch gegen Eventim auf Erstattung des Ticketpreises abgelehnt, wenn die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen war und der Verbraucher einen Gutschein anstelle einer Zahlung erhalten hatte. Die aktuelle Klage betrifft jedoch Fälle, in denen Verbraucher eine Zahlung erhalten haben, jedoch nicht in voller Höhe.

Die Auswirkungen dieser Musterfeststellungsklage können erheblich sein. Wenn das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheidet und Eventim verpflichtet, den vollständigen Ticketpreis zu erstatten, könnte dies zu einer Anpassung der Rückabwicklungspraxis nicht nur bei Eventim, sondern auch bei anderen Ticketanbietern führen. Verbraucher hätten dann einen Anspruch darauf, den gesamten Kaufpreis zurückzubekommen, einschließlich eventueller Gebühren. Dies könnte zu einem höheren Schutz der Verbraucher bei abgesagten Veranstaltungen führen.

Quelle: Gemäß einem Bericht von www.merkur.de, 06.03.2023, 17:21 Uhr, Markus Hofstetter.

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Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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