Gemäß einem Bericht von www.t-online.de, stehen mögliche Änderungen bei der Einkommensprüfung für die Grundrente im Raum. Sowohl die SPD als auch die FDP äußerten Kritik an dem Verfahren und sprechen sich gegen die Einkommensprüfung aus. Rentenexpertinnen beider Parteien zweifeln an der Effektivität und Zielgenauigkeit der Einkommensprüfung und betonen die hohen Verwaltungskosten, die damit verbunden sind.
Die Grundrente, die Anfang 2021 eingeführt wurde, soll Menschen zugutekommen, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Es handelt sich um einen Zuschlag zur Rente, von dem jedoch weniger Rentnerinnen und Rentner als erwartet profitieren. Laut Bericht erhalten nur rund 1,1 Millionen der etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner die Grundrente.
Die Kritik an der Einkommensprüfung beruht vor allem auf der Tatsache, dass viele Grundrentenbezieher nach der Prüfung gekürzte Bezüge erhalten haben. Des Weiteren wird betont, dass ein großer Anteil der für die Grundrente aufgewendeten Gelder für die Einkommensprüfung verwendet wird und somit nicht bei den Rentnern ankommt. Die Verwaltungskosten und der bürokratische Aufwand werden als weiterer Kritikpunkt genannt.
Die mögliche Abschaffung der Einkommensprüfung für die Grundrente könnte weitreichende Auswirkungen auf den Markt und die Finanzbranche haben. Durch die Einsparung der Verwaltungskosten könnten Mittel frei werden, die anderweitig verwendet werden können, beispielsweise zur Erhöhung der Leistungen für Rentnerinnen und Rentner. Zudem würde die Abschaffung der Einkommensprüfung zu einer Vereinfachung des Verfahrens führen und den bürokratischen Aufwand reduzieren. Dies könnte langfristig zu einer effizienteren und zielgenaueren Verteilung der Rentengelder führen.
Insgesamt ist die mögliche Abschaffung der Einkommensprüfung bei der Grundrente ein bedeutendes Thema mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf den Markt und die Finanzbranche. Es bleibt abzuwarten, ob sich die politischen Parteien auf eine Änderung des Verfahrens einigen werden.
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