
Am 6. Juni 2025 hat die grüne Ministerin in Deutschland vehement gegen vereinfachte Regelungen im Lieferkettengesetz Stellung bezogen. Die Einführung dieses Gesetzes zielt darauf ab, die faire Behandlung von Arbeiterinnen und Arbeitern in anderen Ländern zu garantieren und die Arbeitsbedingungen erheblich zu verbessern. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Ansatzes zur Stärkung der Menschenrechte im globalen Handel.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, verpflichtet Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu beachten. Dieses Gesetz gilt für in Deutschland ansässige Unternehmen, die international agieren. Ab Januar 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden die Verpflichtungen erfüllen, während ab Januar 2024 auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.
Herausforderungen für Unternehmen
Die Unternehmen müssen umfassende Risikoanalysen durchführen und Präventionsmaßnahmen einleiten, um Risiken wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Umweltzerstörung zu identifizieren und zu minimieren. Hierbei orientieren sich die Anforderungen an den Sorgfaltsstandards der Vereinten Nationen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht die Umsetzung des Gesetzes und kann Bußgelder verhängen, um die Einhaltung zu sichern.
Dennoch stehen viele Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen. Viele fühlen sich unzureichend auf die regelmäßigen Risikoanalysen vorbereitet und sehen sich mit der komplexen Analyse ihrer Lieferketten und der Qualität der Daten konfrontiert. In diesem Zusammenhang äußerte die Deutsche Industrie- und Handelskammer, dass die Überlastung der Unternehmen und die Gefahr eines Rückzugs aus Risikoländern die Diversifizierung der Lieferketten gefährden könnten.
Reaktionen und Auswirkungen
Die Reaktionen der Unternehmen auf das Gesetz sind gemischt. Während 65% der Unternehmen eine positive Wirkung auf ihre Nachhaltigkeitsstrategien berichten, sehen 12% keinen Nutzen in den neuen Regelungen. Insbesondere größere Unternehmen könnten die Anforderungen an kleinere Zulieferer weitergeben, was die Kosten und den Verwaltungsaufwand erhöht. Die Verwaltungskosten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten liegen dabei zwischen 0,01 und 0,6 Prozent des Umsatzes, was insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen eine Belastung darstellen kann, die jedoch nicht vom Gesetz betroffen sind.
Die Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes findet breite Zustimmung von Gewerkschaften und Umweltverbänden, die das Gesetz als wichtigen Schritt in die richtige Richtung anerkennen. Dennoch sind sie auch der Meinung, dass die Regelungen nicht weitreichend genug sind, um die angestrebten Ziele effektiv zu erreichen.