Die Verbraucherzentrale hat kürzlich Klagen gegen die Fernwärmeanbieter Eon und Hansewerk Natur eingereicht, da sie die Preiserhöhungen als unrechtmäßig erachten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant Sammelklagen, um für Kunden Rückerstattungen zu erwirken, da die Preisanstiege bei beiden Anbietern als deutlich überhöht angesehen werden. Insbesondere Kunden in den Versorgungsgebieten von Eon und Hansewerk Natur haben festgestellt, dass ihre Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr um mehrere hundert Prozent gestiegen sind. Der vzbv argumentiert, dass die Preisänderungsklauseln der Unternehmen in den vergangenen Jahren nicht den rechtlichen Anforderungen entsprochen haben und setzt sich gegen Preiserhöhungen ein, die nach 2020 erfolgten.
In Reaktion auf die Klagen haben sowohl Eon als auch Hansewerk Natur die Anschuldigungen zurückgewiesen und betont, dass ihre Preise den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein Sprecher von Eon in Essen betonte, dass die Fernwärmepreise auf transparenten Grundlagendaten beruhen und den Kundenbelastungen Rechnung tragen. Hansewerk Natur führte die Preiserhöhungen auf die historisch hohen Gaspreise infolge des Konflikts in der Ukraine zurück und kündigte für die Zukunft niedrigere Preise an, da der Erdgaseinkauf zu günstigeren Konditionen möglich sei.
Die Verbraucherschützer des vzbv verwiesen auf konkrete Preisbeispiele, wie beispielsweise die Eon-Preise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen. Dort habe sich der Brutto-Arbeitspreis von 6,18 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2022 erhöht, was zu erheblichen Mehrkosten für die Verbraucher führte. Kunden haben die Möglichkeit, sich den Sammelklagen anzuschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen, um ihre Ansprüche nicht verjähren zu lassen. Die Klagen wurden bei den Oberlandesgerichten in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eingereicht.
Das Bundeskartellamt hat ebenfalls die Preiserhöhungen von Fernwärmeversorgern im Blick und führt gegen sechs Anbieter ein Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Preisanpassungen. Die genauen Anbieter, gegen die die Untersuchung läuft, wurden nicht offengelegt. Das Amt beabsichtigt insbesondere, die Anwendung von Preisanpassungsklauseln näher zu prüfen, ohne jedoch einen konkreten Zeitpunkt für den Abschluss der Untersuchung zu nennen.