Gemäß einem Bericht von www.faz.net, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich gegen Roland Liebscher-Bracht und seine Frau, die Ärztin Petra Bracht, geklagt. Die beiden wurden wegen irreführender Werbung für Nahrungsergänzungsmittel und Massagerollen verklagt. Die Firma hatte bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, die sie jedoch nicht eingehalten hatte, was zu einem rechtskräftigen Urteil und der Zahlung einer Vertragsstrafe führte.
Die Verbraucherzentrale NRW möchte sicherstellen, dass sich die Firma an die Unterlassungserklärung hält, da bestimmte Inhaltsstoffe allergische Reaktionen auslösen oder Nierensteine verursachen könnten. Zudem wurden neue Beschwerden gegen die Firma eingereicht, die derzeit noch nicht weiter bearbeitet wurden.
Die möglichen Auswirkungen dieses Urteils könnten Verbraucher dazu veranlassen, kritischer auf Werbeversprechen für Nahrungsergänzungsmittel und Gesundheitsprodukte zu achten. Dies könnte auch dazu führen, dass andere Unternehmen ähnliche Marketingstrategien überdenken und regulatorische Bestimmungen genauer einhalten. Die öffentliche Wahrnehmung der Liebscher-Bracht-Produkte und -Unternehmungen könnte ebenfalls beeinträchtigt werden.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil einen positiven Einfluss auf die Transparenz und Ehrlichkeit in der Gesundheits- und Wellnessbranche hat, um die Verbraucher vor irreführenden Werbeaussagen und fragwürdigen Produkten zu schützen.
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